Steuerfalle Corona-Hilfe: Dieses Urteil kann Händler hart treffen

Veröffentlicht: 25.07.2025
imgAktualisierung: 25.07.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
25.07.2025
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ca. 2 Min.
Auf einem Holztisch liegt ein Taschenrechner und eine Steuererklärung
ayo888 / Depositphotos.com
Corona-Soforthilfen waren gedacht als schnelle Hilfe – doch steuerlich zeigen sich jetzt Fallstricke.


In den turbulenten Monaten der Corona-Pandemie griffen viele Online-Händler – wie Tausende andere Selbstständige auch – zu den staatlichen Soforthilfen. Unbürokratisch, schnell und lebensrettend sollten sie sein. Doch was zunächst nach einer unkomplizierten Unterstützung aussah, entpuppt sich durch ein Urteil für manche als steuerliche Falle.

Für viele mag das zwar ein Thema sein, das sie ihrer Steuerkanzlei überlassen. Doch gerade Online-Händler, die oft mit schwankenden Umsätzen und in angespannten Zeiten mit einem engen Liquiditätsspielraum kämpfen, sollten dieses Urteil keinesfalls ignorieren.

Kurz & wichtig:

Was ist passiert?

  • Corona-Soforthilfen mussten in vielen Fällen nachträglich ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
  • Ein Urteil besagt: Die damalige Versteuerung als Betriebseinnahme bleibt trotzdem bestehen.
  • Die Rückzahlung kann zwar jetzt als Ausgabe angesetzt werden – aber sie wirkt nicht zwingend steuerlich gleich. Es drohen sogar steuerliche Verluste.

Warum betrifft dich das – auch mit Steuerberater?
Rückzahlungen erfolgen Jahre später, eine steuerliche Korrektur des alten Bescheids ist nicht erlaubt. Der Steuerberater weiß davon nur, wenn du es aktiv mitteilst.

Corona-Soforthilfen gelten als Betriebseinnahme

In dem vom Finanzgericht Niedersachsen verhandelten Fall hatte ein Unternehmer im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten und diese – wie vorgeschrieben – als Betriebseinnahme versteuert. Drei Jahre später wurde jedoch fast der gesamte Betrag vom Staat zurückgefordert, weil sich im Nachhinein herausstellte, dass die tatsächliche wirtschaftliche Betroffenheit nicht ausreichte. Der Unternehmer argumentierte daraufhin, dass es sich rückblickend nicht um eine echte Einnahme, sondern eher um ein Darlehen gehandelt habe – schließlich musste er das Geld ja wieder zurückzahlen. Es könne nicht richtig sein, dass die Soforthilfe im Ergebnis zu steuerlichen Belastungen führen würde, zitiert Heise aus dem Urteil. Doch das Gericht sah das anders.

Die Hilfe sei im Zuflussjahr zu versteuern, die Rückzahlung in einem späteren Jahr ändere daran nichts (Az.: 12 K 20/24). Eine Korrektur des alten Steuerbescheids sei nicht möglich. Im Klartext bedeutet das: Das Finanzamt betrachtet die Soforthilfe im Jahr des Zuflusses als volle Einnahme. Wird sie später zurückgezahlt, dann gilt das schlicht als Ausgabe im Rückzahlungsjahr. Das Problem: Wenn der Gewinn in jenem Jahr geringer ist, fällt der steuerliche „Gegenwert“ der Rückzahlung deutlich kleiner aus.

Was du als Händler jetzt tun solltest

  • Rückzahlungsbescheide ernst nehmen: Sobald ein solcher Bescheid ins Haus flattert, sollte er sofort an den Steuerberater weitergeleitet werden – am besten mit Hinweis auf das ursprüngliche Steuerjahr.
  • Cashflow im Blick behalten: Wer Rückzahlungen leisten muss, sollte prüfen, ob noch Reserven aus der damaligen Zahlung vorhanden sind – oder ob eine Anpassung für das laufende Steuerjahr sinnvoll ist.
  • Rückwirkende Korrektur? Leider nein, der alte Steuerbescheid bleibt bestehen (s. o.).
  • Im Zweifel: Beratung einholen – wer betroffen ist, sollte prüfen lassen, ob eine steuerliche Entlastung im Rückzahlungsjahr zumindest teilweise möglich ist.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 25.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 25.07.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Sjaak
28.07.2025

Antworten

Man sollte immer vorsichtig sein, wenn der Staat „hilft“ – oft verbirgt sich dahinter mehr Nachteil als Nutzen. Meiner Meinung nach bekommt der deutsche Staat kaum noch etwas geregelt. Ach ja, eines gelingt ihm noch: - Milliardenzahlungen an „Bürgergeld“ - Einfliegen von Fachkräften - Zerstörung der Wirtschaft - Erhöhung des Sondervermögens - usw. Es ist wirklich traurig, was aus Deutschland geworden ist. Ich muss einen Weg finden, möglichst günstig (Wegzugsteuer) auszuwandern.