Ein Händler muss knapp 2.000 Euro Schadensersatz leisten, da er ein bestelltes Auto nicht rechtzeitig geliefert hat. Grund war unter anderem die zwischenzeitlich gekürzte Umweltprämie.
Das Urteil zeigt auf, dass auch unverbindliche Lieferzeitangaben – wie wir sie etwa in Online-Shops haben – zu berechtigten Schadensersatzforderungen führen können, wenn diese nicht eingehalten werden.
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