Wer irgendwo seine Daten eingeben muss, stolpert fast immer darüber: die obligatorische Auswahl zwischen „Herr“ und „Frau“. Ein aktueller Datenschutzbescheid zeigt, dass die Verknüpfung von Kundenkonten mit einer geschlechtsspezifischen Anrede gegen Datenschutzprinzipien verstößt.
Datenminimierung hat Vorrang
Über einen prominenten Fall vor der österreichischen Datenschutzbehörde berichtet die Kanzlei Dr. Bahr. Eine Person klagte gegen einen großen Online-Shop. Bei der Registrierung bestand ein strikter Zwang: Ohne die Auswahl von „Herr“ oder „Frau“ ließ sich das Kundenkonto nicht anlegen. Eine neutrale Option oder das Überspringen des Feldes waren nicht vorgesehen. Selbst auf wiederholten Protest hin vertröstete das Unternehmen die Kundschaft mit dem Verweis auf eine langwierige und komplexe IT-Umstellung.
Die Behörde entschied schließlich, dass diese Praxis rechtswidrig war. Sie verletzte die gesetzlichen Grundsätze der Zweckbindung und der Datenminimierung.
Geschlecht für Kaufvertrag irrelevant
Das datenschutzrechtliche Argument dahinter ist simpel: Für die Kernprozesse im E-Commerce, wie die Auswahl, die Bestellung, die Bezahlung und die Lieferung der Ware, ist das Geschlecht der Kundschaft vollkommen unerheblich. Eine Abfrage lässt sich daher nicht mit der Notwendigkeit zur Vertragserfüllung rechtfertigen. Selbiges gilt im Übrigen für das Geburtsdatum.
Auch das Argument eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses an einer persönlichen, höflichen Kundenansprache ließen die Datenschützer nicht gelten. Es gibt mildere, ebenso effektive Mittel, wie eine rein geschlechtsneutrale Ansprache über den Vor- und Nachnamen.
Die Entscheidung der österreichischen Behörde steht keineswegs alleine da. Bereits der Europäische Gerichtshof entschied in einem ähnlichen Fall gegen ein französisches Eisenbahnunternehmen. Auch dort wurde das verpflichtende Auswählen von „Monsieur“ oder „Madame“ beim Ticketkauf gekippt, weil es für die Beförderung nicht nötig ist
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben