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Warum Online-Shops die Anrede „Herr/Frau“ jetzt streichen müssen

Veröffentlicht: 10.06.2026
imgAktualisierung: 10.06.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.06.2026
img 10.06.2026
ca. 2 Min.
Symbole männlich, weiblich, vielfältig
stadtratte / Depositphotos.com
Schluss mit „Sehr geehrte/r“. Eine aktuelle Entscheidung verbietet den Gender-Zwang im Online-Shop.


Wer irgendwo seine Daten eingeben muss, stolpert fast immer darüber: die obligatorische Auswahl zwischen „Herr“ und „Frau“. Ein aktueller Datenschutzbescheid zeigt, dass die Verknüpfung von Kundenkonten mit einer geschlechtsspezifischen Anrede gegen Datenschutzprinzipien verstößt.

Datenminimierung hat Vorrang

Über einen prominenten Fall vor der österreichischen Datenschutzbehörde berichtet die Kanzlei Dr. Bahr. Eine Person klagte gegen einen großen Online-Shop. Bei der Registrierung bestand ein strikter Zwang: Ohne die Auswahl von „Herr“ oder „Frau“ ließ sich das Kundenkonto nicht anlegen. Eine neutrale Option oder das Überspringen des Feldes waren nicht vorgesehen. Selbst auf wiederholten Protest hin vertröstete das Unternehmen die Kundschaft mit dem Verweis auf eine langwierige und komplexe IT-Umstellung.

Die Behörde entschied schließlich, dass diese Praxis rechtswidrig war. Sie verletzte die gesetzlichen Grundsätze der Zweckbindung und der Datenminimierung.

Geschlecht für Kaufvertrag irrelevant

Das datenschutzrechtliche Argument dahinter ist simpel: Für die Kernprozesse im E-Commerce, wie die Auswahl, die Bestellung, die Bezahlung und die Lieferung der Ware, ist das Geschlecht der Kundschaft vollkommen unerheblich. Eine Abfrage lässt sich daher nicht mit der Notwendigkeit zur Vertragserfüllung rechtfertigen. Selbiges gilt im Übrigen für das Geburtsdatum.

Auch das Argument eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses an einer persönlichen, höflichen Kundenansprache ließen die Datenschützer nicht gelten. Es gibt mildere, ebenso effektive Mittel, wie eine rein geschlechtsneutrale Ansprache über den Vor- und Nachnamen.

Die Entscheidung der österreichischen Behörde steht keineswegs alleine da. Bereits der Europäische Gerichtshof entschied in einem ähnlichen Fall gegen ein französisches Eisenbahnunternehmen. Auch dort wurde das verpflichtende Auswählen von „Monsieur“ oder „Madame“ beim Ticketkauf gekippt, weil es für die Beförderung nicht nötig ist

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 10.06.2026
img Letzte Aktualisierung: 10.06.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
9 Kommentare
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DerECommerceDude
25.06.2026

Antworten

Dieser Genderwahn ist nur noch nervig. ich bin ein mann, meine oma ist eine frau. wir sind er und sie. und nicht "es"! wir sind doch keine tiere oder gegenstände! und ganz ehrlich: irgendwas muss ja im personalausweis stehen. diese regelwut nimmt nur noch absurde züge an! wir haben andere probleme die angegangen werden müssen. aber damit wollen "die da oben" sich nicht beschäftigen weil diese probleme gegen ihre ideologie sprechen. also lieber mit luxusproblemen ablenken und damit nebenbei noch leute abzocken, die noch nicht auf dem neuesten stand sind... es geht nur wieder darum, einen neuen grund zu schaffen, irgendwen zur kasse zu bitten! diesem treiben muss endlich ein ende gesetzt werden!
Jeanette van Kemper
12.06.2026

Antworten

???? Also sehr geehrte, sehr geehrter in Schreiben muss dann auch wegfallen, weil es ja ggf. nicht passend ist. Das "Divers" greift hier also nun auch nicht mehr. Ach Schaaaade. Wie schreibt man dann nun z.B. eine Mahnung oder wie schreibt man dem Inkassobüro dann richtig, dass die einen gerichtlichen Mahnbescheid aufsetzen. Das Gericht wird doch sicherlich ohne Herr/Frau/Divers den Mahnbescheid gar nicht bearbeiten/zustellen wollen. Das würde mich mal interessieren. Im Perso steht doch auch eines der drei Geschlechter. Es erscheint alles so abstrus, was da nun innerhalb weniger Jahre so alles an Stilblüten passiert. Ob Gerichte dann sowas anerkennen?
Martina
12.06.2026

Antworten

Das ist absolut nicht mehr lustig. Wo sind wir denn, was darf ich als Verkäufer eigentlich überhaupt noch? In meinem Shop muss man das zwar nicht anklicken von daher wäre ich hier jetzt fein raus, aber ich ärger mich gerade tierisch. Wie oft schreibe ich Kunden an mit Frau und dann kommt zurück ne ich bin ein Mann! Dann werden sie auch noch frech. Bei einem Vornamen wie Chris und Alex soll man dann wissen, dass es männlein oder weiblein ist? Die Ansprache kann dann zukünftig auch salop sein, so wie "ei du" Ich bin geschockt vor allem nach diesen ganzen gesetzlichen Neuerungen müssen wir dann wieder den Shop umprogrammieren. Wieviele kleine Händler überleben das? Ich würde so gerne in Rente gehen, hab echt keine Lust mehr wenn ich solche Beiträge lese!
Villi
11.06.2026

Antworten

Also das Leben wird zunehmend woke, man hat bei diesen Regulierungen glatt die Lebenslust komplett verloren...
Jeanette van Kemper
12.06.2026
ja stimmt, diese Regelungswut und das was damit verbunden ist, dass ist einfach irre. Dabei gibt es andere Probleme und Dinge die man regeln müsste. Wir bräuchten mehr Handwerker, Entbürokratisierung, weniger Rechtanwälte, ein kleineres Parlament und weniger Büromenschen ...Also ich fühle mich auch zunehmend immer weniger bereit noch irgendwas selbst auf die Beine zu stellen, insbesondere eine Selbständigkeit. Bals gibt es keine kleinen Firmen mehr, weil die sich einfach nicht mehr die Rechtsberatung an ihrer Seite leisten können. Vielleicht sollte man das reglementieren mit der Judikative. Ich finde es kriminelles Raubrittertum, was da gerade stattfindet. Egal ob grosse oder kleine Firmierung du musst nahezu den gleichen Aufwand für die Rechtsberatung leisten.
JAM
11.06.2026

Antworten

"Warum Online-Shops die Anrede „Herr/Frau“ jetzt streichen müssen" übertreibt ja nun nicht schlecht. Heißt es doch aber am Ende nur, dass zumindest eine dritte Option "Keine Angabe" bereitgestellt werden muss oder die Auswahl per se keine Pflicht sein darf.
Redaktion
11.06.2026
Stimmt, streichen muss man es nicht, wenn es kein Pflichtfeld ist!
cf
11.06.2026

Antworten

Meinung: Die Überschrift des Beitrags sollte geändert werden. Als Händler muss ich nix streichen. Es genügt, wenn die Anrede 1. genügend Auswahloptionen für alle Geschlechter hat und 2. gleichzeitig kein Pflichtfeld ist, so dass diese notfalls auf leer bleiben kann. Vielleicht bin ich zu alt, aber eine höfliche Anrede ist für mich ein wesentlicher Teil unserer Kultur und das Argument der Datensparsamkeit könnte im täglichen Leben auf so vieles angewandt werden, dass wir alle nur noch mit Masken, ohne Hausnummern, mit niemandem bekannten Telefonnummern und am besten alle in Neutralgrau gekleidet mit identischen Kleidungsstücken herumlaufen um möglichst keine Identifizierungsmerkmale preis zu geben. Ich hatte gerade überlegt unserer Bundesdatenschutzbeauftragten Person einen Brief zu schicken - es scheitert bereits daran, dass ich nicht weiß, wie ich den Brief beginnen soll, ohne auf ein Geschlechtsformulierungsproblem zu stoßen. "Sehr geehrte Louisa Specht-Riemenschneider, ..." fällt aus. "Liebe*r* Louisa Specht-Riemenschneider..." sind mir zu viele Sternchen, "Hey Louisa Specht-Riemenschneider..." ist mir zu lappidar und dem strengen Briefkontext unangemessen.. Google´s Ki schlägt mir vor "Sehr geehrte Person Louisa Specht-Riemenschneider..." im Ernst? Da könnte ich auch gleich "Ey, du Knackwurst" schreiben... Fazit: Ich werde das Feld sicher nicht aus dem Shop entfernen. Notfalls nehme ich ein neues Freitextfeld auf, in welchem die Kund*innen selber ihre gewünschte Briefanrede eingeben können. Dann sind alle glücklich.... Kompromisse funktionieren komischerweise auch noch im 21. Jahrhundert.
Horst
12.06.2026
Man könnten bspw. schreiben Guten Tag Louisa Specht-Riemenschneider, ... Hallo Louisa Specht-Riemenschneider, ...