EuGH-Urteil als Grundlage
Als Grundlage nimmt Idealo ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem September letzten Jahres. Der EuGH bestätigte hier ein Bußgeld der EU-Kommission, welches bereits im Jahr 2017 verhängt wurde, weil Google seine eigenen „Google-Shopping“-Ergebnisse vor allen anderen Ergebnissen in der Suchmaschine anzeigte.
Idealo will mit der Klage sichtbar machen, dass Google mehr als 15 Jahre lang seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und so einen Schaden für Wettbewerber, Kundschaft und den gesamten E-Commerce-Markt verursacht habe. Mit der Entscheidung des EuGH sei diese Selbstbevorzugung nun bewiesen.
„Idealo ging es immer um einen transparenten und umfassenden Preisvergleich im Sinne der Verbraucher – lange bevor es Google in Deutschland gab. Mit unserer Schadensersatzklage vor dem Berliner Landgericht unterstreichen wir unsere Forderung nach wirksamen Konsequenzen für missbräuchliches Verhalten auf europäischer und nationaler Ebene“, so Co-Gründer und Idealo-Beirat Albrecht von Sonntag.
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