Schaden für den E-Commerce: Google wird auf 3,3 Milliarden Euro verklagt

Veröffentlicht: 21.02.2025
imgAktualisierung: 21.02.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
21.02.2025
img 21.02.2025
ca. 2 Min.
Google
Stock_Market_Visuals / Depositphotos.com
Der Preisvergleichsanbieter Idealo wirft Google vor, seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt zu haben.


Bereits vor sechs Jahren hat Idealo eine Schadensersatzklage gegen Google eingereicht. Google soll seinen eigenen Dienst „Google Shopping“ vor anderen Preisvergleichsanbietern bevorzugt und so seine Marktmacht missbraucht haben, wie unter anderem Golem meldete. In einer ursprünglichen Klage ging es um lediglich 500 Millionen Euro, Idealo stockte die Summe im Rahmen einer Klageerweiterung nun auf insgesamt 3, 3 Milliarden Euro auf. 

EuGH-Urteil als Grundlage

Als Grundlage nimmt Idealo ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem September letzten Jahres. Der EuGH bestätigte hier ein Bußgeld der EU-Kommission, welches bereits im Jahr 2017 verhängt wurde, weil Google seine eigenen „Google-Shopping“-Ergebnisse vor allen anderen Ergebnissen in der Suchmaschine anzeigte. 
Idealo will mit der Klage sichtbar machen, dass Google mehr als 15 Jahre lang seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und so einen Schaden für Wettbewerber, Kundschaft und den gesamten E-Commerce-Markt verursacht habe. Mit der Entscheidung des EuGH sei diese Selbstbevorzugung nun bewiesen. 

„Idealo ging es immer um einen transparenten und umfassenden Preisvergleich im Sinne der Verbraucher – lange bevor es Google in Deutschland gab. Mit unserer Schadensersatzklage vor dem Berliner Landgericht unterstreichen wir unsere Forderung nach wirksamen Konsequenzen für missbräuchliches Verhalten auf europäischer und nationaler Ebene“, so Co-Gründer und Idealo-Beirat Albrecht von Sonntag. 

Google: Keine Wettbewerber werden benachteiligt

Google äußerte sich gegenüber Golem und wies die Vorwürfe zurück: „Wir haben nach der Entscheidung der Europäischen Kommission im Jahr 2017 Änderungen an Google Shopping vorgenommen, um deren Bedenken auszuräumen. Unsere Abhilfemaßnahmen haben seitdem erfolgreich funktioniert und wir investieren weiterhin in Funktionen, die Marken, Einzelhändler und Preisvergleichsseiten jeder Größe in Deutschland und Europa unterstützen“, kommentierte ein Google-Sprecher. 
Daher gehe Google davon aus, dass keine Wettbewerber mehr benachteiligt werden. 
 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 21.02.2025
img Letzte Aktualisierung: 21.02.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben