Bis zu 750 Euro: Wer kann bei der Sammelklage gegen Meta mitmachen?

Veröffentlicht: 22.01.2026
imgAktualisierung: 22.01.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
22.01.2026
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Datenschutzverstöße sorgen für Milliardenforderungen. Betroffene müssen aktiv werden, denn die Frist zur Anmeldung dürfte bald verstreichen.


2021 wurden persönliche Daten von Millionen Facebook-Nutzern durch ein Datenleck öffentlich zugänglich. In Deutschland sind Millionen Menschen betroffen. Die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) neigt sich ihrem Ende zu und die Frist zur An- und Abmeldung ist bald vorbei.

Datenleck und rechtliche Konsequenzen

Das Datenleck aus dem Jahr 2021 führte dazu, dass durch Unbefugte sensible Informationen wie Telefonnummern, Namen und Wohnorte von Facebook-Nutzern gestohlen wurden. Diese Daten wurden anschließend online zum Verkauf angeboten.

Eine wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) legt fest, dass bereits der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten Schadensersatzansprüche begründen kann. Für Basisdaten wie Telefonnummer und Name sieht der vzbv 100 Euro pro Nutzer vor. Zusätzliche Daten wie E-Mail-Adressen oder Geburtsdaten könnten die Beträge weiter erhöhen. Experten zufolge könnte diese angesichts der Menge und Sensibilität der gesammelten Daten auch deutlich höher ausfallen als die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen 250 bis 750 Euro, berichtet der ndr.

„Sie haben im Internet unlängst zur Pille danach gesucht, interessieren sich für einen bestimmten Politiker oder wollten einen Online-Selbsttest auf Alkoholismus machen? Das weiß der Meta-Konzern jetzt auch – obwohl Sie nicht mal auf Facebook oder Instagram eingeloggt waren.

Stellen Sie sich vor, Sie gehen in ein Geschäft und ein Mitarbeiter steckt Ihnen unbemerkt ein Mikro an die Schulter, das dann draußen Ihre Gespräche und Bewegungen aufzeichnet – beim Arzt, im Büro oder privat im Schlafzimmer.

Das ist Internet 2025 – fast jeden Klick, jede Suche, jeden Kauf im Internet kann der Meta-Konzern mitlesen, selbst gegen Ihren ausdrücklichen Willen.“

Daniela Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzvereins (VSV)

Anmeldung zur Sammelklage

Betroffene Facebook-Nutzer können sich noch bis zur finalen Gerichtsentscheidung beim Klageregister des BfJ eintragen. Am 27. Februar 2026 wird die mündliche Verhandlung fortgesetzt. Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden. Diese Frist kann unter Umständen am 20. März 2026 enden, teilt die Verbraucherzentrale mit.

Die wichtigsten Links zur Sammelklage

Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten. Ein Urteil könnte Präzedenzwirkungen für den Umgang mit Datenschutzpannen in der gesamten digitalen Wirtschaft haben. 

Veröffentlicht: 22.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 22.01.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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