Datenleck und rechtliche Konsequenzen
Das Datenleck aus dem Jahr 2021 führte dazu, dass durch Unbefugte sensible Informationen wie Telefonnummern, Namen und Wohnorte von Facebook-Nutzern gestohlen wurden. Diese Daten wurden anschließend online zum Verkauf angeboten.
Eine wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) legt fest, dass bereits der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten Schadensersatzansprüche begründen kann. Für Basisdaten wie Telefonnummer und Name sieht der vzbv 100 Euro pro Nutzer vor. Zusätzliche Daten wie E-Mail-Adressen oder Geburtsdaten könnten die Beträge weiter erhöhen. Experten zufolge könnte diese angesichts der Menge und Sensibilität der gesammelten Daten auch deutlich höher ausfallen als die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen 250 bis 750 Euro, berichtet der ndr.
„Sie haben im Internet unlängst zur Pille danach gesucht, interessieren sich für einen bestimmten Politiker oder wollten einen Online-Selbsttest auf Alkoholismus machen? Das weiß der Meta-Konzern jetzt auch – obwohl Sie nicht mal auf Facebook oder Instagram eingeloggt waren.
Stellen Sie sich vor, Sie gehen in ein Geschäft und ein Mitarbeiter steckt Ihnen unbemerkt ein Mikro an die Schulter, das dann draußen Ihre Gespräche und Bewegungen aufzeichnet – beim Arzt, im Büro oder privat im Schlafzimmer.
Das ist Internet 2025 – fast jeden Klick, jede Suche, jeden Kauf im Internet kann der Meta-Konzern mitlesen, selbst gegen Ihren ausdrücklichen Willen.“
– Daniela Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzvereins (VSV)
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