Google beruft sich auf Datenschutz
Unter Verweis auf den Datenschutz verweigerte Google zunächst die Auskunft, kam damit vor Gericht aber nicht durch. Es räumte die Möglichkeit einer sogenannten Kettenauskunft ein. Bei einer Kettenauskunft können Unternehmen auskunftspflichtig sein, auch wenn sie selbst nicht an der Veröffentlichung von rechtswidrigen Inhalten beteiligt sind. Außerdem hat das betroffene Unternehmen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft. Immerhin stehe auch im Raum, dass die Straftatbestände der üblen Nachrede und/oder der Beleidigung erfüllt seien.
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