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Rabatte rechtssicher darstellen: Was Händler aus dem About You-Urteil lernen können

Veröffentlicht: 10.04.2026
imgAktualisierung: 10.04.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.04.2026
img 10.04.2026
ca. 2 Min.
Einkaufswagen mit Sale-Schild
MI_lara / Depositphotos.com
Das OLG Hamburg verurteilte About You wegen irreführender Rabattanzeigen und erinnert Händler an die 30-Tage-Regel.


Rabatte gehören zum Alltag im Online-Shop: durchgestrichene Preise, „–30 %“, schnelle Kaufanreize. Genau hier liegt aber auch das Risiko, denn viele Unternehmen versprechen bei ihren Rabatten mehr als sie halten können. Zuletzt hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg den Modehändler About You mit Urteil vom 27. März 2026 (Az. 5 UKl 4/25) verurteilt, eine bestimmte Form der Rabattkommunikation zu unterlassen.

Gericht verurteilt About You wegen irreführender Rabattangaben

About You hatte auf seiner Website und in der App Produkte mit prozentualen Preisermäßigungen (z. B. „-32%") sowie durchgestrichenen Preisen beworben. Die Verbraucherzentrale beanstandete, dass sich diese Rabattangaben nicht auf den niedrigsten Gesamtpreis bezogen, den das Unternehmen innerhalb der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern verlangt hatte. Damit wurde nach Auffassung des Gerichts der Eindruck einer günstigeren Preissenkung erweckt, als tatsächlich stattgefunden hatte.

Das Gericht untersagte About You schließlich, solche Rabatthinweise zu verwenden, wenn der beworbene Nachlass nicht auf dem 30-Tage-Tiefstwert basiert und gleichzeitig damit die Vorteilhaftigkeit des Preises hervorgehoben wird.

Checkliste für Händler: Rabattanzeigen rechtssicher gestalten

  • 30-Tage-Tiefstwert ermitteln: Der Referenzpreis für jeden prozentualen Rabatt muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung sein, nicht die UVP oder ein anderer Listenpreis.
  • Vorsicht bei kurzfristigen Preiserhöhungen: Den Preis kurz vor einer Aktion künstlich hochzusetzen, um danach einen größeren Rabatt ausweisen zu können, ist ausdrücklich nicht erlaubt, denn genau das soll die 30-Tage-Regel verhindern.
  • Technische Umsetzung kontrollieren: Shopsysteme und Pricing-Tools müssen den korrekten Referenzpreis automatisch berechnen und hinterlegen. Viele gängige Systeme bieten Plugins oder eingebaute Funktionen, die Preishistorien automatisch tracken und den 30-Tage-Tiefstwert ausweisen.
  • Darstellung abgleichen: Das Urteil betraf sowohl die Website als auch die App, Auch andere Kanäle wie Shopping-Ads oder Plattformshop müssen regelkonform sein.
  • Aktionspreise dokumentieren: Die Preishistorie der letzten 30 Tage für die beworbenen Produkte nachvollziehbar speichern, im Streitfall ist das der wichtigste Nachweis.

Beispiel

Du verkaufst eine Outdoorjacke regulär für 89,90 Euro. Im Mai planst du zwei Aktionen.

  • Muttertagsaktion mit Rabatt von 20 Prozent (am 10. Mai)
    Du schaust auf den Zeitraum 10. April bis 9. Mai. Die Jacke war durchgehend für 89,90 Euro gelistet. Referenzpreis: 89,90 Euro.
  • Abverkauf (ab 2. Juni)
    Achtung: In den 30 Tagen vor dem 2. Juni war die Jacke am 10. Mai bereits für 71,90 Euro im Angebot. Das ist jetzt der Referenzpreis, nicht mehr 89,90 Euro. 
    Ein erneuter Rabatt muss auf Basis von 71,90 Euro ausgewiesen werden.
    Nicht erlaubt: Den Preis nach der Muttertagsaktion wieder auf 89,90 Euro hochsetzen und beim Frühjahrsabverkauf erneut „-20% auf 89,90 Euro" bewerben.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 10.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 10.04.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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