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Rabatt-Countdown ohne Preisänderung: Gericht sieht keinen Wettbewerbsverstoß

Veröffentlicht: 26.05.2026
imgAktualisierung: 26.05.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
26.05.2026
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ca. 1 Min.
Clock Countdown
may1985 / Depositphotos.com
Ein ablaufender Countdown sagt nicht zwangsläufig aus, dass sich der Preis danach ändert, so das LG Deggendorf.


Ein Online-Shop bewarb eine Jacke mit einem Preis von 69,99 Euro. Daneben befand sich ein durchgestrichener Preis von 179 Euro und eine Angabe, dass der Preis um 61 Prozent rabattiert sei. Außerdem wurde eine Uhr mit einem digitalen Countdown eingeblendet, der die verbleibende Zeit des Angebots anzeigte. Als die Zeit abgelaufen war, änderte sich der Preis des Angebots allerdings nicht. Der Rabatt galt weiterhin.

Wegen diesem Vorgehen musste sich der Shop vor dem Landgericht Deggendorf verantworten, wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtete. Die Klägerin sah darin eine Irreführung, da der Countdown Kund:innen künstlich unter Druck setzen würde. Die Kundschaft werde über die zeitliche Geltung des Angebots getäuscht.

LG: Keine Irreführung

Das Landgericht Deggendorf sah keinen Wettbewerbsverstoß im Vorgehen des Shops. Eine falsche oder missverständliche Aussage sah das Gericht hier nicht. Die Uhr sagt lediglich aus, dass das Angebot zu der angezeigten Zeit gelte. Der Countdown gebe keine Auskunft darüber, wie der Preis sich danach verändert. Es sei denkbar, dass der Preis gleich bleibe oder sogar weiter reduziert wird.

Das Urteil des Landgerichts setzt sich dabei deutlich von vorheriger Rechtsprechung ab. Zuletzt hatte das Landgericht Frankfurt in einem Urteil gegen Fitness First entschieden, dass ein Countdown Verbraucher:innen unter Druck setzt, wenn die Rabattaktion nach Ablauf des Countdowns weiter läuft.

Das Urteil des Landgerichts Deggendorf ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Oberlandesgericht München läuft bereits das Berufungsverfahren.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 26.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 26.05.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Peter
28.05.2026

Antworten

Das wird garantiert in der nächsten Instanz wieder gekippt! Jeder erwartet bei Ablauf des timers ein Ende des Angebots und fühlt sich in die Irre geführt, wenn es einfach so weiter läuft. Der Händler hätte ein neues Angebot erstellen müssen, mit neuem timer (und vielleicht auch neuem Preis).
cf
27.05.2026

Antworten

Oh prima, dann lasse ich jetzt immer VOR einer Rabattaktion einen Countdown laufen und reduziere dann nach Ablauf den Preis. Ob sich die Kunden da wirklich nicht veräppelt vorkommen würden? ich weiß ja nicht...