Ein Online-Shop bewarb eine Jacke mit einem Preis von 69,99 Euro. Daneben befand sich ein durchgestrichener Preis von 179 Euro und eine Angabe, dass der Preis um 61 Prozent rabattiert sei. Außerdem wurde eine Uhr mit einem digitalen Countdown eingeblendet, der die verbleibende Zeit des Angebots anzeigte. Als die Zeit abgelaufen war, änderte sich der Preis des Angebots allerdings nicht. Der Rabatt galt weiterhin.
Wegen diesem Vorgehen musste sich der Shop vor dem Landgericht Deggendorf verantworten, wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtete. Die Klägerin sah darin eine Irreführung, da der Countdown Kund:innen künstlich unter Druck setzen würde. Die Kundschaft werde über die zeitliche Geltung des Angebots getäuscht.
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