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Quadrat bleibt erlaubt: Landgericht weist Klage von Ritter Sport ab

Veröffentlicht: 14.01.2026
imgAktualisierung: 14.01.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.01.2026
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ca. 2 Min.
Ritter Sport Schokolade
DarioSz / Depositphotos.com
Ritter Sport hat den Rechtsstreit gegen die Firma Wacker verloren. Die beiden Produkte sind sich nicht zu ähnlich.


Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Wacker-Haferriegel der quadratischen Schokolade von Ritter Sport nicht zu ähnlich sehen, wie LTO berichtete. Das Produkt „Monnemer Quadrat Bio“ verletzt keine Markenrechte von Ritter Sport, so die Richter. 

David-gegen-Goliath-Rechtsstreit

Das Mannheimer Unternehmen mit rund 30 Mitarbeiter:innen wurde vom bekannten Schokoladenhersteller Ritter Sport verklagt. Ritter Sport hat sich die dreidimensionale quadratische Schokoladenverpackung markenrechtlich schützen lassen. In dem quadratischen Haferriegel sahen sie eine Markenrechtsverletzung. Verbraucher:innen würden auf den ersten Blick „Ritter Sport“ erkennen und den Haferriegel damit in Verbindung bringen. Eine quadratische Form sei laut Ritter Sport weder üblich noch technisch bedingt. Außerdem seien Schokolade und Haferriegel hochgradig ähnliche Ware. 

„Ganz unterschiedliche Snacks“

Die Richter:innen des Landgerichts Stuttgarts sahen hingegen keine Verwechslungsgefahr. Sie waren der Auffassung, dass Schokolade und Müsliriegel ganz unterschiedliche Snacks seien. So sei Schokolade eine Süßigkeit und ein Haferriegel ein „Energiespender mit Ruf des Gesunden“, so das Gericht.

Darüber hinaus wurde auch keine Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Verpackungen angenommen. Die Haferriegel-Verpackung erscheint optisch als Rechteck, da die Laschen verhältnismäßig größer sind. Auch die Prägung der Verschlusslaschen ist eine andere. Zudem gäbe es auch andere Süßwarenprodukte in Quadratform, sodass Verbraucher:innen nicht automatisch an Ritter Sport denken würden. 

Wacker plant Klageriegel

Wacker gab an, vorübergehend sein Produkt in klassischer Form herauszubringen: „Monnemer Klageriegel“ soll das Produkt heißen. Bei gewonnenem Rechtsstreit soll die Produktion umgestellt werden. 

Die Entscheidung ist bisher allerdings nicht rechtskräftig. Ritter Sport hatte in der mündlichen Verhandlung angegeben, im Falle einer Niederlage Rechtsmittel einzulegen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 14.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 14.01.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Robert Flachenäcker
15.01.2026

Antworten

Wegen solch fadenscheiniger Angriffe auf Marktteilnehmer ist Rittersportschokolade für mich gestorben. Mein Glückwunsch geht an die Richter und "Monnemer Quadrat".