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Private Nachricht auf Verkaufsplattform kann rechtswidrige Werbung darstellen

Veröffentlicht: 22.08.2025
imgAktualisierung: 22.08.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
22.08.2025
img 22.08.2025
ca. 1 Min.
Briefe kommen aus Laptop
Erstellt mit ChatGPT
Eine ungefragte Privatnachricht auf einer Verkaufsplattform kann als unzumutbare Belästigung angesehen werden, so das Landgericht Stuttgart.


Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass schon eine ungefragte private Nachricht auf einer Verkaufsplattform als rechtswidrige Werbung gelten kann. Konkret ging es um die Nachricht eines Maklers auf der Plattform Kleinanzeigen.de. 

Nachricht eines Maklers an Verbraucher

Ein Verbraucher bot auf der Plattform eine Wohnung zum Verkauf an. In der Anzeige wies er explizit darauf hin, dass Marklernachrichten nicht gewünscht seien, wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtete. Zwei Tage später erhielt er dennoch eine Nachricht einer Maklerin. In der Nachricht wurde ein potenzieller Käufer genannt, eine Provision in Aussicht gestellt und um Rückmeldung gebeten. 

Unzumutbare Belästigung

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist streng, wenn es um elektronische Werbung ohne Einwilligung geht. Klassischerweise fallen E-Mails unter den Tatbestand, das Urteil zeigt allerdings, dass auch Nachrichten auf Verkaufsplattformen schon darunter fallen können. In diesem Fall lag nicht nur keine Einwilligung vor, es wurde sogar ausdrücklich der Wunsch geäußert, mit der Zusendung solcher Nachrichten nicht einverstanden zu sein. 
So sah es auch das Landgericht Stuttgart und nahm eine unzumutbare Belästigung an. 

Darauf sollten Händler:innen achten

Händler:innen sollten darauf achten, dass nicht nur E-Mails als unzulässige Werbung gewertet werden können, sondern auch Direktnachrichten auf Verkaufsplattformen. Wenn keine Einwilligung vorliegt, darf keine Werbung über einen solchen Kanal stattfinden, da sonst eine Abmahnung droht. 

Veröffentlicht: 22.08.2025
img Letzte Aktualisierung: 22.08.2025
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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