Die Änderung des Postgesetzes sorgt seit 2025 für längere Postlaufzeiten. Besonders Unternehmer müssen die neuen Vorgaben beachten, um Fristen korrekt einzuhalten. Nun treffen die ersten Gerichtsentscheidungen ein, die die verlängerten Postlaufzeiten bewerten.

Einfache Briefe: Zustellung dauert länger

Seit der Änderung des Postgesetzes hat sich die Zustellgeschwindigkeit von Briefen verändert. § 18 PostG sieht vor, dass 95 Prozent der Briefe innerhalb von drei Werktagen und 99 Prozent innerhalb von vier Werktagen zugestellt werden müssen. Die Rechtsprechung berücksichtigt diese Änderungen bereits. So entschied das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 11.11.2025, Az.: III-5 Ws 450/25), dass sich Rechtsmittelführer nicht mehr darauf verlassen könnten, dass einfache Briefe am nächsten Werktag zugestellt werden.

Auch das OLG Frankfurt a. M. (Beschluss vom 18. 09. 2025, Az.: 6 UF 176/25) hat klargestellt, dass man sich nicht auf die Zustellung am nächsten Werktag verlassen kann, wenn einfache Briefe für Fristangelegenheiten verwendet werden.

Händler sollten dies bei fristgebundenen Schreiben (z. B. Kündigungen, Einsprüchen usw.) berücksichtigen. Einfache Briefe können nicht mehr kurzfristig für Fristsendungen genutzt werden.

Einschreiben: Schnelle Zustellung bleibt möglich

Bei Einschreiben ist es jedoch anders. Nach den aktuellen Angaben der Deutschen Post können Absender darauf vertrauen, dass Einschreiben in der Regel weiterhin am nächsten Werktag zugestellt werden. Eine Laufzeitgarantie gibt es zwar nicht, doch die Rechtsprechung erkennt diese Zustellzeiten bislang an. Händler und Unternehmer sollten jedoch vorsichtig sein, da zukünftige Daten zu Laufzeiten eine Neubewertung bewirken könnten.  

Zudem wird zunehmend deutlich, dass selbst das Einwurf-Einschreiben, das bislang als weitverbreiteter Zustellnachweis genutzt wurde, nicht in jedem Fall einen sicheren Zugang beim Empfänger belegt, sodass Händler bei wichtigen Fristerklärungen alternative Zustellformen nutzen sollten.

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