Auf einer Plattform für Vermittlungen von Monteur-Unterkünften fanden sich irreführende Preisangaben. Sowohl Brutto- als auch Nettopreisangaben waren für das Anmieten der Wohnungen auf der Webseite zu sehen. Die Wettbewerbszentrale klagte gegen diese Angabe und wollte die Plattform in die Pflicht nehmen. Diese verwies darauf, dass die Preisangabe vom Vermieter gestaltet wurde und nicht von der Plattform. 

Landgericht Fulda bestätigt Plattformhaftung

Das Landgericht Fulda gab der Wettbewerbszentrale recht und bestätigte die Haftung der Plattform, wie die Wettbewerbszentrale in einer Pressemitteilung meldete. Auf der Plattform wurden die Preise zunächst inklusive Mehrwertsteuer dargestellt, später befand sich allerdings ein Hinweis, dass alle Preise netto zuzüglich Mehrwertsteuer zu verstehen sind. Diese irreführende Angabe verstieß nach Ansicht der Wettbewerbszentrale gegen die Preisangabenverordnung.

Die Plattform argumentierte, dass sie für die Preisangabe des Vermieters nicht verantwortlich sei. Das Gericht sah das allerdings anders. Die Plattform stellt eine einheitliche Angebotsmaske zur Verfügung und schreibt in den Gestaltungsrichtlinien, dass eine „redaktionelle Überprüfung“ stattfindet, bevor ein Angebot auf der Plattform erscheint. So hat die Plattform sich das Angebot zu eigen gemacht und muss für wettbewerbswidrige Inhalte haften. 

Was bedeutet das Urteil für Händler:innen?

Das Urteil ist ein weiterer Schritt in Richtung Plattformhaftung. Schon in der Vergangenheit musste auch der Marktplatz Amazon für rechtswidrige Angebote haften, wenn er davon in Kenntnis gesetzt wurde. 

Eine Haftung der Plattform bedeutet allerdings nicht, dass Händler:innen weniger haften müssen. Händler:innen, die auf einer Plattform ein rechtswidriges Angebot zur Verfügung stellen, können weiterhin dafür abgemahnt werden. Sogar dann, wenn es sich um einen technischen Fehler der Plattform handelt. Durch die Plattformhaftung findet sich allerdings ein weiterer Weg, gegen rechtswidrige Angebote vorzugehen, ohne den Händler ausfindig machen zu müssen. Außerdem ist es für Plattformen ein weiterer Anreiz, dafür zu sorgen, dass Angebote regelkonform zur Verfügung gestellt werden. 

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