Persönliche Meinung oder unfaire Bewertung? Gericht entscheidet über 1-Sterne-Bewertung

Veröffentlicht: 14.08.2025
imgAktualisierung: 14.08.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.08.2025
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Bewertung
Surgay / Depositphotos.com
Ein Gastwirt beschwerte sich über eine vermeintlich unfaire Bewertung. Das Gericht wies die Klage ab.


Online-Bewertungen sorgen immer wieder für Streit vor Gericht. Denn gerade eine negative Bewertung, die auf einer subjektiven Meinung beruht, kann für Händler:innen ärgerlich sein. Ein Gastronom wollte gegen eine solche Bewertung gerichtlich vorgehen, scheiterte damit allerdings vor dem Landgericht Berlin. Kritiken dieser Art muss man als Restaurantbetreiber:in hinnehmen. 

„Salz-Pfeffer-Verhältnis“ stimmte nicht

Konkret schrieb der Gast, das Essen sei „gar nicht meins“ und das „Salz-Pfeffer-Verhältnis“ habe nicht gepasst. Der Restaurantbesitzer sah sich durch diese Bewertung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und wollte das Portal dazu verpflichten, die Bewertung zu löschen. Vor dem Landgericht Berlin hatte der Gastwirt allerdings keinen Erfolg. Durch die negative Bewertung wurde das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt. Das Einstufen von Restaurants sei ein Alltagsphänomen, bei dem die meisten Kritiken auf persönlichen Geschmack beruhen und nicht auf objektiven Kriterien. Das sei den Nutzer:innen des Bewertungsportals auch bewusst, sodass nicht der Eindruck entsteht, es handle sich um eine objektive Empfindung. 

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Keine wirtschaftlichen Nachteile

Das Gericht stellte außerdem klar, dass der Streitwert von 5.000 Euro zu hoch angesetzt wurde. Dazu hätte das Restaurant einen konkreten wirtschaftlichen Nachteil nachweisen müssen. Zudem hätte der Antragsteller sich an die offiziellen Vorgaben des Digital Services Act halten müssen und zunächst das Meldeverfahren der Plattform nutzen müssen. Solange die Plattform keine offizielle Beschwerde erhält, kann sie auch nicht haftbar gemacht werden. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 14.08.2025
img Letzte Aktualisierung: 14.08.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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KI
14.08.2025

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Meinung: Schön wenn endlich auch Richter bewertet werden können da die ja auch alles aushalten !
Andreas
14.08.2025

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Schlechtes Wetter, Zahnschmerzen oder einfach nur schlechte Laune, der ´Gast´/´Kunde´ darf jederzeit und grundlos sinnbefreite Bewertungen abgeben, durch solche weltfremden Urteile wird hier dem potenziellen Betrug Tür und Tor geöffnet. Solche Richter gehören in den unbezahlten Ruhestand - Sofort
Ben Tlin
14.08.2025

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Bei negativer Bewertung sollte ein begründeter und nachweislicher Verstoß vorliegen und keine Empfindung oder Meinung, die man hätte am Ort klären können oder auch mit einer neutralen Bewertung belassen können. Dieses marktwirtschaftlich legale Ungleichgewicht schadet dem Handel und stärkt die Rechte von unfairen Kunden.