„Salz-Pfeffer-Verhältnis“ stimmte nicht
Konkret schrieb der Gast, das Essen sei „gar nicht meins“ und das „Salz-Pfeffer-Verhältnis“ habe nicht gepasst. Der Restaurantbesitzer sah sich durch diese Bewertung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und wollte das Portal dazu verpflichten, die Bewertung zu löschen. Vor dem Landgericht Berlin hatte der Gastwirt allerdings keinen Erfolg. Durch die negative Bewertung wurde das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt. Das Einstufen von Restaurants sei ein Alltagsphänomen, bei dem die meisten Kritiken auf persönlichen Geschmack beruhen und nicht auf objektiven Kriterien. Das sei den Nutzer:innen des Bewertungsportals auch bewusst, sodass nicht der Eindruck entsteht, es handle sich um eine objektive Empfindung.
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