Pauschale Instagram-Verbote unverhältnismäßig

Veröffentlicht: 24.03.2026
imgAktualisierung: 24.03.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
24.03.2026
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Instagram-Logo von Ketten umschlungen und mit Vorhängeschloss gesichert, Symbol für eingeschränkten Zugriff oder Sicherheit
Erstellt mit KI
VG Berlin kippt pauschales Instagram-Verbot: Behörde muss konkrete jugendgefährdende Posts benennen.


Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden: Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) darf ein Instagram-Profil mit potenziell entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten für Jugendliche nicht pauschal verbieten. Stattdessen sind nur die Beiträge zu beanstanden, die tatsächlich problematisch sind.

Hintergrund ist das Profil einer Erotikdarstellerin mit über 100.000 Followern. Die mabb hatte 2022 das gesamte Angebot untersagt, weil es ein stark sexualisiertes Rollenbild vermittle und 13- bis 15-Jährige verunsichern könne. Das Gericht wertete große Teile als für Unter-16-Jährige ungeeignet, hielt ein Komplettverbot jedoch für unverhältnismäßig.

Überprüfung aller Posts zumutbar

Die Behörde müsse konkrete Beiträge benennen – bei rund 1.000 Posts sei das zumutbar. Für Creator und Marken signalisiert das Urteil: Plattform-Compliance bleibt Pflicht, pauschale Verbote sind aber nicht ohne weiteres haltbar. Gegen die Entscheidung (VG 32 K 20/23) kann Berufung beantragt werden.

Veröffentlicht: 24.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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