Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden: Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) darf ein Instagram-Profil mit potenziell entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten für Jugendliche nicht pauschal verbieten. Stattdessen sind nur die Beiträge zu beanstanden, die tatsächlich problematisch sind.
Hintergrund ist das Profil einer Erotikdarstellerin mit über 100.000 Followern. Die mabb hatte 2022 das gesamte Angebot untersagt, weil es ein stark sexualisiertes Rollenbild vermittle und 13- bis 15-Jährige verunsichern könne. Das Gericht wertete große Teile als für Unter-16-Jährige ungeeignet, hielt ein Komplettverbot jedoch für unverhältnismäßig.
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