Paketzustellung beim Nachbarn: DHL-Klausel vor Gericht

Veröffentlicht: 17.09.2025
imgAktualisierung: 23.09.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
17.09.2025
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ca. 3 Min.
Eine Person übergibt einer anderen Person zwei Pakete im DHL-Design
Erstellt mit ChatGPT
Die Verbraucherzentrale klagt gegen die Deutsche Post wegen der umstrittenen Ersatzzustellung bei Nachbarn und Co.


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen die Deutsche Post AG eingereicht. Im Kern geht es um eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DHL, die es erlaubt, Pakete auch an sogenannte „Ersatzempfänger“ wie Nachbarn oder Hausbewohner zuzustellen. Für die Zustelldienste ist das gang und gäbe, für viele Händler dagegen ein ständiges Ärgernis.

Ersatzzustellung auf dem Prüfstand

Die Ersatzzustellung ist seit jeher gelebte Praxis: Kann ein Paket nicht direkt an der Haustür übergeben werden, landet es häufig beim Nachbarn. Für den Zusteller gilt die Sendung damit als zugestellt – für den eigentlichen Empfänger beginnt dagegen oft die Suche. Manchmal liegt das Paket mehrere Tage unbemerkt nebenan, manchmal wird es schlicht nie ausgehändigt. Kommt es gar abhanden, stellt sich unweigerlich die Frage: Wer trägt die Verantwortung für den Verlust – der Paketdienst, der Händler oder der Kunde selbst?

Genau an diesem Punkt setzt nun eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Deutsche Post AG an (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen: I-13 UKl 9/25). Im Zentrum steht eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DHL, die die Zustellung an „Ersatzempfänger“ wie Nachbarn oder Hausbewohner ermöglicht – unabhängig davon, ob der Empfänger dem ausdrücklich zugestimmt hat.

Die mit der Klage beanstandete Klausel lautet wie folgt:

„4. Leistungen von DHL
[...] (3) DHL darf Sendungen, die nicht [...] abgeliefert werden können, an einen Ersatzempfänger abliefern. [...] Ersatzempfänger sind:
[...]
3. Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind.“

Eine leicht abgewandelte, im Kern gleichlautende, Klausel findet sich auch derzeit noch in den DHL-AGB.

Mit der Unterlassungsklage will die Verbraucherzentrale erreichen, dass DHL die beanstandete AGB-Klausel nicht länger verwendet. Offizielle Begründungen oder ausführliche Stellungnahmen liegen bislang nicht vor. Vermutlich wird es dabei um Fragen der Transparenz gehen – etwa darum, dass für Empfänger nicht eindeutig erkennbar ist, wer als Ersatzempfänger gilt. Auch könnte ein zentrales Argument sein, dass DHL durch die Klausel einseitig über die Zustellpraxis entscheidet und damit das Risiko bei Verlust oder Problemen teilweise auf Absender und Empfänger verlagert. Auch weitere Klauseln sollen mit der bisher unveröffentlichten Klage auf dem Prüfstand stehen.

Entlastung für den Online-Handel

Sollte die Klage Erfolg haben, stünde die bisher gängige Praxis der Ersatzzustellung auf dem Prüfstand. Verbraucher hätten mehr Einfluss darauf, wie ihre Sendungen zugestellt werden, und Paketdienste müssten verstärkt auf transparente und wählbare Optionen setzen – etwa die Zustellung ausschließlich an den Empfänger, „eigenhändig“ oder in eine Packstation.

Weitreichende Konsequenzen dürfte das auch für den Online-Handel haben. Denn Händler tragen das Risiko bis zur tatsächlichen Übergabe an den Kunden. Geht ein Paket beim Nachbarn oder einer anderen Ersatzperson verloren, müssen sie oft Ersatz leisten oder erstatten – selbst wenn sie die Ware ordnungsgemäß verschickt haben. Eine Einschränkung der Ersatzzustellung würde diese Risiken deutlich reduzieren und die Beweislage verbessern.

Auch an anderer Front brächte eine Neuordnung der Ersatzzustellung mehr Klarheit, etwa bei der Berechnung der Widerrufsfrist, die rein rechtlich erst mit der tatsächlichen Zustellung an den Besteller – bei der Ersatzzustellung meist unbekannt – beginnt.

Update: Ersatzzustellung soll bleiben, aber bitte mit mehr Transparenz

Der vzbv teilt auf unsere Anfrage mit, dass es nicht darum gehe, die Ersatzzustellung zu kippen. Jedoch seien die Geschäftsbedingungen zur Ersatzzustellung aus Sicht der Verbraucherzentrale zu intransparent und ermöglichen zu viel Spielraum. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert: „Es ist gut, dass Pakete ersatzweise an Nachbarinnen und Nachbarn zugestellt werden können. Aber für Verbraucherinnen und Verbraucher muss klar sein, unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der Nachbarschaft zugestellt werden darf. Wer kommt als Nachbar oder Nachbarin in Frage? Auch jemand Unbekanntes drei Straßen weiter? Die Geschäftsbedingungen der Deutschen Post zur Ersatzzustellung sehen hier nur unbestimmte Vorgaben vor. Mit der Klage setzen wir uns für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher ein.“

DHL wollte sich bisher noch nicht zum Verfahren äußern.

Veröffentlicht: 17.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 23.09.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
12 Kommentare
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MICHAEL
11.01.2026

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Die Möglichkeit der Ersatzzustellung nutzt allein dem Spediteur, also DHL. Ohne diese müßte an den Empfänger zugestellt werden und das ist mehr Aufwand und klappt nicht immer. Ich persönlich will keine Ersatzzustellung, denn wenn die Ware nicht da ist gibt es in jedem Fall Ärger. Ob das in 1% oder 0,1% der Fälle passiert ist egal - 0,1% von 10 Mio sind immer noch eine große Zahl. Wer Ersatzustellung will kann dies auf einen Zettel an seiner Tür in Absprache mit den Nachbarn schreiben. Und wenn nicht dann eben nicht!
Eric
19.09.2025

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Ich bin seit 20 Jahren Vielbesteller und hatte genau 1x das Problem, allerdings wohne ich inzwischen in einem Einfamilienhaus. Ältere Nachbarn haben mehrere Pakete angenommen, wie üblich halt blind unterschrieben (niemand vergleicht die Sendungsnummern), ein Paket war dann nicht dabei, ein teurer Laptop. Das Versandhaus wollte dann die in Regress nehmen, weil sie es angenommen hätten. Die haben dann gedroht mich anzuzeigen, weil ich es angeblich von ihnen bekommen hätte. Warum sie dem eigenen Nachbarn mehr kriminelle Energie zutrauen als wildfremden Subunternehmen die Pakete zustellen, keine Ahnung, wahrscheinlich hat das kritische Denken nicht mehr richtig funktioniert sobald ein "Anschreiben" mit einer Forderung im Briefkasten liegt. Wegen des nachbarschaftlichen Frieden und damit die nicht eskalieren und ich damit eine endlose Geschichte habe, habe ich meine Reklamation beim Versender zurückgezogen und den Totalverlust geschluckt. Selbstverständlich hätte ich das nicht gemacht wäre es angeblich mir selbst zugestellt worden. Wenn die eigenen Nachbarn in Reklamationen und Probleme hineingezogen werden ist das eine extrem unangenehme Situation. Ich habe diese ungefragte Nachbarschaftszustellung immer gehasst.
Dennis
18.09.2025

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Ja, die Kommentare bisherigen sind natürlich aus Händlersicht. Ich betrachte es jetzt mal aus Sicht des Nachbarn: Ich wohne im Erdgeschoss eines Wohnhauses. Wo klingeln DHL, Hermes, Amazon und Co. natürlich zuerst? Richtig, bei mir im Erdgeschoss. Ist ja kräfteschonender als eine oder zwei Treppen hoch zu laufen. Selbstverständlich lehne ich die Annahme grundsäzlich ab, weil es nervt, wenn die Nachbarn schön shoppen und dann nie da sind. Ich lasse für mich grundsätzlich alles in den Paketshop oder eine Packstation liefern und dann spiele ich garantiert nicht persönlicher Paketshop für die Nachbarn. Ich persönlich mache drei Kreuze, wenn die Ersatzustellung so nicht mehr gestattet ist.
cf
19.09.2025
Hallo, ich kann ihre Sicht gut verstehen - handhabe es persönlich aber anders (wie auch die Nachbarn im Haus). Wir nehmen für die Nachbarn gerne die Pakete an und als Dankeschön gibt es immer wieder mal ein Stück Kuchen (von den älteren Mitbewohnern) oder ein gemeinsames Bier (von den jüngeren). Das fördert den Kontakt und Zusammenhalt im Haus und alle haben etwas davon.
dirk
18.09.2025

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Mal wieder so ein Ausnahmeproblem, das zur generellen Bedrohung aller Verbraucher hochstilisiert wird. Ja - es kommt vor, dass ein Paket bei einem Nachbarn verschwindet. Und es gibt sicherlich Nachbarn, mit denen möchte man nicht wirklich etwas zu tun, und schon gar nicht, dort freundlich nach seinem Paket zu fragen (obwohl das ja auch Chancen bietet...). Der Web zum Nachbarn dürfte zudem immer noch kürzer sein, als der Zur Packstation oder zur Schlange im Paketshop. Und wer es nicht schafft, bei Anlieferung zu Hause zu sein, sollte dankbar sein, für jede flexible und kostengünstige Lösung. Aber bleiben wir doch mal bei den Fakten: Die Problemfall-Quote dürfte bei unter 0,1% liegen. 99,9% aller Pakete kommen beim Empfänger an - das kann ich nach 20 Jahren in diesem Geschäft sagen. Und das gilt selbst für Großbriefe ohne Sendungsverfolgung, Kleinpakete oder Warenpost ins Ausland nach Australien oder Alaska, Kanada oder Kasachstan. Ich halte die Verbraucherzentrale grundsätzlich für eine sinnvolle Einrichtung - aber hier schießt sie (mal wieder) übers Ziel hinaus. Wenn sie diese Klage gewinnen, wird das zur Folge haben: Keine Nachbarschaftszustellung mehr, stattdessen kaum noch Türzustellungen, sondern die Masse der Pakete geht an an Packstationen und Filialen. Und damit haben sie ihrer Zielgruppe - den Verbrauchern - wohl eindeutig einen Bärendienst erwiesen.
cf
18.09.2025
Vielleicht ist diese Klage ja "gesponsort von DHL" - so haben sie künftig eine Ausrede, dass die Zustellquote so gering ist, dass die Zustellung in Haushalten generell abgeschafft wird und alle Pakete nur noch über Packstationen oder Paketshops abzuholen sind. Das würde DHL sogar in die Karten spielen.... #EinSchelmWerBösesDenkt
Steffen
18.09.2025

Antworten

Es gibt noch einen Punkt in den AGBs von Deutsche Post und DHL welcher durch eine Verbraucherzentrale einmal auf Unterlassung beanstandet werden sollte. In den AGBs befinden sich an mehreren Stellen die Zeitangabe „in der Regel“. Es gibt ein Urteil vom OLG Frankfurt a. M. (Beschl. v. 27.7.2011, Az. 6 W 55/11) welche diese Regelung klar beanstandet.
Anton
18.09.2025

Antworten

Wieder so ein Regulierungsblödsinn. Das Problem ist doch nicht die Nachbarzustellung, sondern der Verbraucher, der im Internet möglichst billig und in viel zu großen Mengen einkauft und danach sich nicht weiter um die Annahme der Ware kümmert. Ich habe es selbst erlebt, dass der Nachbar gegenüber im Netz eingekauft hat und dann in Urlaub gefahren ist. Wir hatten für solche Nachbarn Pakete angenommen. Ergebnis: Wir mussten dem Nachbarn hinterher rennen um das Paket loszuwerden, trotz Karte in seinem Briefkasten. Auf der Versandseite tracken wir jedes Paket. Und immer wenn ein Paket im Paketshop landet, schreiben wir den Empfänger proaktiv an. Es passiert sehr häufig, dass der Verbraucher nicht eine einzige von den zahlreichen E-Mails von uns und vom Paketdienstleister gelesen hat. Das Problem ist also nicht DHL und die verzweifelten Fahrer, sondern der Verbraucher, der sich nicht um seine Einkäufe und deren Erhalt schert.
cf
18.09.2025
Na ja, bei immer mehr Verbraucherschutzvorgaben würde es mich nicht wundern, wenn irgendwann auch noch eine Regelung kommt, dass wir den Kunden in einer Sänfte mit einem Palmwedel frische Luft zufächern und dabei schön präsentiert das Unboxing vor Ort abnehmen um ihm die Ware auf einem Silbertablett vorzulegen, während der Kunde mit nur einem Finger seine Zustimmung oder Ablehnung zum Ausdruck bringt :-)
cf
18.09.2025

Antworten

Meinung: Es tut mir leid, aber das ist mir zu einfach gedacht. Die Alternativzustellung ist, besonders für körperlich nicht so fitte Menschen, eine gute Lösung. Das Problem sehe ich eher im Ablauf und den rechtlichen Gegebenheiten drumherum. 1. DHL hinterlässt nicht immer eine Karte auf welcher angegeben ist, wer genau das Paket empfangen hat (neulich hatte ich eine mit dem Vermerk "Ihr Paket liegt bei dem Nachbarn Keine Werbung"). Fazit zu 1: DHL muss konsequent Nachweise mit lesbarem Namen hinterlassen. 2. Rechtlich muss die Ersatzzustellung durch den Beleg von DHL ein Schuldverhältnis des annehmenden Nachbarn auslösen (es wurde ja von Angesicht zu Angesicht übergeben). Wenn ein Nachbar das nicht möchte, muss er ja nicht annehmen. 3. Das Datum der Zustellung muss festgeschrieben werden, z.B. Datum der Alternativzustellung + 2 Tage. Ab dann beginnt die Widerrufsfrist. Auch hier ist der Nachbar in der Pflicht zur unverzüglichen Übergabe. Fazit: Es würden vielleicht nicht mehr so viele Nachbarn die Pakete annehmen, aber die die es tun, sind zuverlässig und die Hausgemeinschaft freut sich über erparte Wege zum Paketshop, denn ich vermute, dass die CO2-Belastung steigt, wenn künftig alle ihre Pakete wieder von den (aus Kostengründen immer weniger vorhandenen) Paketshops abholen müssen.
Sebastian
17.09.2025

Antworten

Das könnte aber für den Handel auch zum Eigentor werden. Wenn großflächig Doppelzustellungen (nächste Tag) erfolgen müssen, dann wird der Versand aber deutlich teurer werden.
Peter
18.09.2025
@Sebastian Das könnte aber für den Handel zum Problem werden? Ja, eventuell. Für ein "Eigentor" müsste diese Initiative vom Handel ausgehen.