Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen die Deutsche Post AG eingereicht. Im Kern geht es um eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DHL, die es erlaubt, Pakete auch an sogenannte „Ersatzempfänger“ wie Nachbarn oder Hausbewohner zuzustellen. Für die Zustelldienste ist das gang und gäbe, für viele Händler dagegen ein ständiges Ärgernis.
Ersatzzustellung auf dem Prüfstand
Die Ersatzzustellung ist seit jeher gelebte Praxis: Kann ein Paket nicht direkt an der Haustür übergeben werden, landet es häufig beim Nachbarn. Für den Zusteller gilt die Sendung damit als zugestellt – für den eigentlichen Empfänger beginnt dagegen oft die Suche. Manchmal liegt das Paket mehrere Tage unbemerkt nebenan, manchmal wird es schlicht nie ausgehändigt. Kommt es gar abhanden, stellt sich unweigerlich die Frage: Wer trägt die Verantwortung für den Verlust – der Paketdienst, der Händler oder der Kunde selbst?
Genau an diesem Punkt setzt nun eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Deutsche Post AG an (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen: I-13 UKl 9/25). Im Zentrum steht eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DHL, die die Zustellung an „Ersatzempfänger“ wie Nachbarn oder Hausbewohner ermöglicht – unabhängig davon, ob der Empfänger dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Die mit der Klage beanstandete Klausel lautet wie folgt:
„4. Leistungen von DHL
[...] (3) DHL darf Sendungen, die nicht [...] abgeliefert werden können, an einen Ersatzempfänger abliefern. [...] Ersatzempfänger sind:
[...]
3. Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind.“Eine leicht abgewandelte, im Kern gleichlautende, Klausel findet sich auch derzeit noch in den DHL-AGB.
Mit der Unterlassungsklage will die Verbraucherzentrale erreichen, dass DHL die beanstandete AGB-Klausel nicht länger verwendet. Offizielle Begründungen oder ausführliche Stellungnahmen liegen bislang nicht vor. Vermutlich wird es dabei um Fragen der Transparenz gehen – etwa darum, dass für Empfänger nicht eindeutig erkennbar ist, wer als Ersatzempfänger gilt. Auch könnte ein zentrales Argument sein, dass DHL durch die Klausel einseitig über die Zustellpraxis entscheidet und damit das Risiko bei Verlust oder Problemen teilweise auf Absender und Empfänger verlagert. Auch weitere Klauseln sollen mit der bisher unveröffentlichten Klage auf dem Prüfstand stehen.
Entlastung für den Online-Handel
Sollte die Klage Erfolg haben, stünde die bisher gängige Praxis der Ersatzzustellung auf dem Prüfstand. Verbraucher hätten mehr Einfluss darauf, wie ihre Sendungen zugestellt werden, und Paketdienste müssten verstärkt auf transparente und wählbare Optionen setzen – etwa die Zustellung ausschließlich an den Empfänger, „eigenhändig“ oder in eine Packstation.
Weitreichende Konsequenzen dürfte das auch für den Online-Handel haben. Denn Händler tragen das Risiko bis zur tatsächlichen Übergabe an den Kunden. Geht ein Paket beim Nachbarn oder einer anderen Ersatzperson verloren, müssen sie oft Ersatz leisten oder erstatten – selbst wenn sie die Ware ordnungsgemäß verschickt haben. Eine Einschränkung der Ersatzzustellung würde diese Risiken deutlich reduzieren und die Beweislage verbessern.
Auch an anderer Front brächte eine Neuordnung der Ersatzzustellung mehr Klarheit, etwa bei der Berechnung der Widerrufsfrist, die rein rechtlich erst mit der tatsächlichen Zustellung an den Besteller – bei der Ersatzzustellung meist unbekannt – beginnt.
Update: Ersatzzustellung soll bleiben, aber bitte mit mehr Transparenz
Der vzbv teilt auf unsere Anfrage mit, dass es nicht darum gehe, die Ersatzzustellung zu kippen. Jedoch seien die Geschäftsbedingungen zur Ersatzzustellung aus Sicht der Verbraucherzentrale zu intransparent und ermöglichen zu viel Spielraum. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert: „Es ist gut, dass Pakete ersatzweise an Nachbarinnen und Nachbarn zugestellt werden können. Aber für Verbraucherinnen und Verbraucher muss klar sein, unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der Nachbarschaft zugestellt werden darf. Wer kommt als Nachbar oder Nachbarin in Frage? Auch jemand Unbekanntes drei Straßen weiter? Die Geschäftsbedingungen der Deutschen Post zur Ersatzzustellung sehen hier nur unbestimmte Vorgaben vor. Mit der Klage setzen wir uns für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher ein.“
DHL wollte sich bisher noch nicht zum Verfahren äußern.
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