Das Hamburger Handelsunternehmen Otto war im vergangenen Herbst entschieden gegen Unternehmen vorgegangen, die sich nicht an die Spielregeln auf dem hauseigenen Online-Marktplatz hielten. Weil sie unter anderem unvollständige Rechtstexte und fehlerhafte Produktdaten vorwiesen oder etwa gegen bestehende Bildrichtlinien verstießen, wurden Hunderte Seller des Marktplatzes verwiesen.
Gegen den Ausschluss wollten sich zwei Unternehmen auf juristischem Wege zur Wehr setzen: Sowohl ein Anbieter für Haushaltsgeräte als auch ein Seller im Bereich Elektronik reichten Klage ein – ohne Erfolg, wie sich nun zeigt. Beide Verfahren sind nach einem Bericht der WirtschaftsWoche eingestellt worden. Das Oberlandesgericht Hamburg, das sich für die Fälle zuständig zeigte, sah beide Male keine „sortimentsbedingte Abhängigkeit“ der klagenden Seller von Ottos Marktplatz.
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