Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Online-Händler darf nicht mit „bestem Verkaufspreis“ werben

Veröffentlicht: 20.02.2026
imgAktualisierung: 20.02.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
20.02.2026
img 20.02.2026
ca. 1 Min.
Gebrauchtwagen
Scharfsinn / Depositphotos.com
Ein Händler warb damit, dass es bei ihm den „besten Verkaufspreis“ gebe. Das Landgericht Berlin sah dies als irreführend an.


Bei der Aussage, ein Händler erhalte den „besten Verkaufspreis", handelt es sich um eine irreführende Spitzenstellungsbehauptung. Das entschied das Landgericht Berlin nach Klage der Wettbewerbszentrale. Diese klagte gegen einen gewerblichen Online-Händler von Gebrauchtwagen, wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtete

Werbung versprach den besten Verkaufspreis

In der Online-Werbung des Shops hieß es „… erhältst du den besten Verkaufspreis“. Nachdem Fahrzeugdaten eingegeben wurden, enthielten potenzielle Kund:innen ein Preisangebot, welches nach einer Besichtigung noch angepasst werden konnte. 

Die Wettbewerbszentrale sah in dieser Aussage eine unzutreffende Behauptung, da nicht immer garantiert werden könne, dass es sich tatsächlich um den höchsten Preise handle. Der Shop argumentierte, dass im Durchschnitt höhere Preise gezahlt werden, als bei anderen Anbietern. Außerdem sei dies halt der Werbestil der Branche.

Gericht sah Wettbewerbsverstoß

Das Landgericht Berlin sah in der Werbeaussage einen Wettbewerbsverstoß (LG Berlin II, 12.11.2025 - Az.: 97 O 75/24). Kund:innen verstehen die Aussage so, dass es sich um eine konkrete Zusage handelt, den höchsten erzielbaren Preis für das jeweilige Fahrzeug zu erhalten. Bei der Angabe handelt es sich um eine prüfbare und messbare Angabe, die wörtlich verstanden werden kann. Potenzielle Kund:innen erwarten hier eine tatsächliche Spitzenstellung, die der Shop allerdings nicht leisten kann. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 20.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 20.02.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben