Das OLG Köln entschied gegen ein Unternehmen, welches Matratzen verkauft und mit rechtswidrigen Streichpreisen warb.
Im Dezember letzten Jahres hatte der Online-Shop für zwei Matratzen geworben, die angeblich stark reduziert waren. Ein Produkt wurde für 169 Euro, statt 269 Euro angeboten, ein weiteres für 229 Euro, statt zuvor 249 Euro. Bei den durchgestrichenen höheren Preisen handelte es sich allerdings nicht um den korrekten Referenzpreis. Die Matratzen wurden bereits zuvor für einen günstigeren Preis angeboten. Das Oberlandesgericht Köln sah darin einen Wettbewerbsverstoß, auch wenn der korrekte Referenzpreis später noch mitgeteilt wurde, wie beck-aktuell berichtete.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben