Ohne Materialangabe im Checkout droht Abmahnung

Veröffentlicht: 25.06.2025
imgAktualisierung: 25.06.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
25.06.2025
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Mann surft auf einem Laptop bei AliExpress nach Angeboten, neben ihm Kaffee, Pflanze und Smartphone.
AndrewLozovyi / Depositphotos.com
Das LG Berlin entschied: Online-Shops müssen bei Modeartikeln wie Schals das Material klar im Check-out anzeigen.


Seit der Button-Lösung müssen alle wesentlichen Merkmale eines Produktes in der Bestellübersicht vor dem Betätigen des abschließenden Kauf-Buttons nochmal aufgelistet werden. In der Praxis führt dies oft zu der Frage, was denn „wesentliche Merkmale“ eines Produktes sind. Jedenfalls gehört das Material, aus dem Kleidung ist, definitiv in diese Kategorie (LG Berlin, Urteil vom 26.02.2025, Aktenzeichen: 97 O 23/25).

Verlinkung reicht nicht aus

Das Landgericht Berlin entschied laut der Kanzlei Dr. Bahr am 26. Februar 2025, dass ein Online-Shop in der Bestellübersicht bei Modeartikeln wie Schals ausdrücklich das Stoffmaterial angeben muss. Im konkreten Fall war auf der Produktdetailseite zwar „Polyester“ erwähnt, doch in der finalen Bestellübersicht fehlte diese wesentliche Information – stattdessen wurde lediglich ein Link zur Produktseite angeboten. Dieser Link war weder deutlich erkennbar noch in räumlichem Zusammenhang mit dem Bestellbutton platziert. Das LG sah darin einen Wettbewerbsverstoß, da wichtige Produkteigenschaften gemäß Button-Lösung (§ 312j BGB und Art. 246a EGBGB) unmittelbar vor Bestellung klar und hervorgehoben angezeigt werden müssen.

Hürde Check-out

Allerdings ist dieser Shop lange nicht der erste, der über die Hürden des rechtssicheren Check-outs gestolpert ist: Auch Platzhirsch Amazon musste sich bereits ein Urteil gegen die Gestaltung des Check-outs fangen.

Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 31.01.2019, Aktenzeichen: 29 U 1582/18) entschied, dass der Check-out von Amazon gegen Verbraucherrecht verstößt. Konkret bemängelten die Richter:innen, dass zentrale Pflichtangaben wie Preis, Lieferkosten und wesentliche Produkteigenschaften nicht klar und unmittelbar vor dem Bestellbutton angezeigt wurden. Stattdessen waren sie nur über ausklappbare Menüs oder weiterführende Links erreichbar – das genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das Urteil verdeutlicht, dass auch etablierte Plattformen wie Amazon ihre Prozesse anpassen müssen, um rechtssicher zu agieren. Händler:innen sollten ihre Bestellprozesse daher besonders sorgfältig prüfen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 25.06.2025
img Letzte Aktualisierung: 25.06.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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