Hürde Check-out
Allerdings ist dieser Shop lange nicht der erste, der über die Hürden des rechtssicheren Check-outs gestolpert ist: Auch Platzhirsch Amazon musste sich bereits ein Urteil gegen die Gestaltung des Check-outs fangen.
Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 31.01.2019, Aktenzeichen: 29 U 1582/18) entschied, dass der Check-out von Amazon gegen Verbraucherrecht verstößt. Konkret bemängelten die Richter:innen, dass zentrale Pflichtangaben wie Preis, Lieferkosten und wesentliche Produkteigenschaften nicht klar und unmittelbar vor dem Bestellbutton angezeigt wurden. Stattdessen waren sie nur über ausklappbare Menüs oder weiterführende Links erreichbar – das genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das Urteil verdeutlicht, dass auch etablierte Plattformen wie Amazon ihre Prozesse anpassen müssen, um rechtssicher zu agieren. Händler:innen sollten ihre Bestellprozesse daher besonders sorgfältig prüfen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben