Das Oberlandesgericht Dresden hat eine Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen die Invia Travel Germany GmbH abgewiesen. Im Fokus stand das Reiseportal ab-in-den-Urlaub.de und der Vorwurf, durch sogenannte Dark Patterns – etwa Nachfrage- und Verfügbarkeitsanzeigen – unzulässigen Druck auf Verbraucher:innen auszuüben.
Nach Auffassung des Gerichts reicht allein das Vorliegen solcher Gestaltungselemente jedoch nicht aus, um einen Verstoß zu begründen. Der von den beanstandeten Hinweisen ausgehende Druck sei nicht erheblich genug, um eine unlautere Beeinflussung anzunehmen.
Die Entscheidung (Az. 14 UKl 3/25) dürfte für die Bewertung von Dark Patterns im Online-Handel relevant sein – insbesondere bei der Frage, wann Design tatsächlich rechtlich unzulässig wird.
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