Aldi Süd versuchte Regeln zu umgehen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste nun über die Werbung des Discounters Aldi Süd entscheiden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine Werbung des Supermarktes. Aldi hatte in einem Prospekt einen Preis von 1,49 Euro als „Preis Highlight“ bezeichnet. Unmittelbar daneben in der gleichen Größe war der Preis von 1,69 Euro durchgestrichen. Wesentlich kleiner war zu lesen, dass der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage bei 1,39 Euro lag. Dieser war nicht nur günstiger als der durchgestrichene Preis, sondern sogar auch, als das angebliche „Preis Highlight“. An einer anderen Stelle wurde mit einem Rabatt von 23 Prozent geworben, wobei ein kleinerer Hinweis auch darauf aufmerksam machte, dass der niedrigste Preis der letzten 30 Tage der gleiche war, wie der angeblich reduzierte Preis.
Gegen dieses Vorgehen klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Landgericht Düsseldorf legte die Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. Dieser sollte entscheiden, ob mit der reinen Angabe des niedrigsten Preises die Vorgaben der Vorschrift eingehalten werden.
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