Netflix-Preiserhöhungen rechtswidrig – so holt ihr euer Geld zurück

Veröffentlicht: 21.05.2025
imgAktualisierung: 21.05.2025
Geschrieben von: Ricarda Eichler
Lesezeit: ca. 2 Min.
21.05.2025
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Laptop mit Netflix Logo steht vor einem Mann am Schreibtisch.
AndrewLozovyi / Depositphotos.com
Wie die meisten Streamingdienste erhöhte auch Netflix in der Vergangenheit mehrfach die Preise. Ein Gericht erklärte diese für rechtswidrig.


Eine Preiserhöhung, die einfach per Pop-up-Fenster an Verbraucher:innen kommuniziert wird, ohne echte Wahlmöglichkeit, gilt als einseitig. Das bestätigte jetzt das Landgericht Köln in einem Urteil vom 15. Mai 2025 (Az. 6 S 114/23). Die Kanzlei WBS Legal klagte im Namen eines Mandanten dabei eine Rückzahlung unrechtmäßiger Erhöhungen aus den Jahren 2019 und 2020 ein.

Laut Rechtsanwalt Solmecke können jetzt auch andere Netflix-Kund:innen von dem Urteil profitieren. 

Pop-up-Fenster lässt keine echte Willenserklärung zu

Für die Veränderungen laufender Verträge gibt es im deutschen Recht zahlreiche Regeln. So bedürfen diese beispielsweise der Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 311 BGB). Zudem müssen Informationen zu Veränderungen rechtzeitig erfolgen und die Möglichkeit bieten, der Veränderung entweder zu widersprechen oder den Vertrag aufzukündigen (§ 312k BGB).

Kommt eine Preisänderung nur als informatives Pop-up-Fenster daher, welches lediglich die Optionen zum Akzeptieren oder der Konten-Herabstufung bietet, kann hierbei keine echte Willenserklärung gefällt werden, so entschied nun das LG Köln.

Im vorliegenden Fall hatte der Mandant einst ein Abonnement über 11,99 Euro abgeschlossen, welches zwischen 2017 und 2022 schrittweise auf 17,99 Euro erhöht wurde. Zwar klickte der Kläger hier letztlich auf „akzeptieren“, doch kam dabei nach Ansicht der Kanzlei keine rechtlich wirksame Zustimmung zustande. Dem Mandanten sollen jetzt knapp 200 Euro zurückgezahlt werden.

Netflix AGB für unwirksam erklärt

Im Zuge des Urteils betrachtete das LG auch eine Klausel innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Streamingdienstes. So räumte Netflix sich in Ziffer 3.5 seiner AGB das Recht ein, notwendige Preisanpassungen einseitig und schlicht per Ankündigung durchführen zu dürfen. Da auf diese Weise aber lediglich Preiserhöhungen, nicht aber auch -senkungen durchgewunken würden, entsteht eine unangemessene Benachteiligung der Vertragsnehmer:innen.

Diese Klausel wurde ferner für unwirksam erklärt, was mit vergleichbaren Urteilen, beispielsweise des Kammergerichts Berlin oder auch des Bundesgerichtshofes einhergeht. 

Kommt jetzt die nächste große Sammelklage?

Das Verbraucherrecht setzt immer öfter ähnliche Urteile gegenüber Abo-Dienstleistern durch. Wellen machte beispielsweise die durch die Verbraucherzentrale Sachsen e. V. initiierte Sammelklage gegen Werbeeinblendungen auf Amazon Prime, welcher sich zu Beginn dieses Jahres bereits über 100.000 Personen angeschlossen hatten.

Auch das aktuelle Urteil gegen Netflix könnte für den Dienst weitreichende Folgen haben. Die Kanzlei WBS Legal stellt dabei ein kostenloses Musterschreiben bereit, mit welchem Netflix-Kund:innen möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge zurückholen, oder zumindest Ansprüche hierauf gelten machen können.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 21.05.2025
img Letzte Aktualisierung: 21.05.2025
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Ricarda Eichler

Ricarda Eichler

Ricarda berichtet über digitale Themen und spricht in Interviews und Podcasts mit spannenden Stimmen aus der Branche.

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