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Netflix-Kunden dürfen jetzt früher gehen – BGH kassiert Guthaben-Klausel

Veröffentlicht: 21.04.2026
imgAktualisierung: 21.04.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
21.04.2026
img 21.04.2026
ca. 1 Min.
Netflix auf Smartphone
aa-w / Depositphotos.com
Der Bundesgerichtshof setzt der Bindung an Abos ein Ende. Netflix darf Kündigungen nicht mehr bis zum letzten Cent hinauszögern.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Praxis von Netflix gestoppt, Kündigungen erst nach vollständigem Aufbrauchen von Gutscheinwerten wirksam werden zu lassen. AGB-Klauseln, die gesetzliche Kündigungsrechte durch die Hintertür von Guthabenmodellen aushebeln, stehen rechtlich auf verlorenem Posten.

Das Ende der künstlichen Vertragsverlängerung

Wer bei Netflix per Geschenkkarte zahlte, saß bisher oft in einer Sackgasse fest. Die Bedingungen des Streaming-Riesen sahen vor, dass eine Kündigung erst dann greift, wenn das vorhandene Guthaben komplett aufgebraucht ist. In Extremfällen führte das laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dazu, dass Kunden jahrelang an den Dienst gebunden waren. Der BGH hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben und die entsprechende Klausel für unwirksam erklärt.

Die BGH-Richter stellten klar, dass die Klausel die Kundschaft unangemessen benachteiligt, da sie massiv von den gesetzlichen Kündigungsvorschriften abweicht. Besonders kritisch bewertete das Gericht, dass die Betroffenen keine Möglichkeit hatten, die Mitgliedschaft zu pausieren oder das Guthaben anderweitig zu nutzen. Wenn Kunden kündigen, muss das hingenommen werden, unabhängig davon, ob noch Guthaben auf dem internen Kundenkonto schlummert. Dieses Restguthaben darf zudem nicht einfach verfallen, sondern muss den Kunden im Zweifel erhalten bleiben oder erstattet werden.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 21.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 21.04.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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