FC Bayern München: Streit um Geschenkkarten-Klausel
Auch die FC Bayern München AG sieht sich mit einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung konfrontiert. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat vor dem Oberlandesgericht Bamberg (Az. 3 UKl 24/25 e) Unterlassungsklage eingereicht. Konkret geht es um eine AGB-Klausel beim Kauf von Geschenkkarten. Danach soll „pro Kaufvorgang nur eine Geschenkkarte erfasst werden“ dürfen. Die Verbraucherzentrale hält diese Beschränkung für unzulässig und will erreichen, dass die Klausel künftig nicht mehr verwendet wird.
Aldi Süd vs. Tchibo: Streit um Dumpingpreise
Zwischen Tchibo und Aldi Süd ging es hingegen um die Frage, ob Kaffeeprodukte zeitweise unter den Produktionskosten verkauft werden dürfen. Tchibo sah darin eine gezielte Verdrängungsstrategie und klagte auf Unterlassung.
Sowohl das Landgericht Düsseldorf als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf wiesen die Klage ab. Nach Auffassung der Gerichte sind Aktionspreise selbst unterhalb der eigenen Herstellungskosten nicht automatisch unzulässig. Entscheidend sei, ob eine missbräuchliche Marktverdrängung oder eine spürbare Wettbewerbsbeeinträchtigung nachgewiesen werden könne, was hier nicht der Fall war.
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