Gericht rügt Agentur wegen schlechter Vorbereitung
Das Gericht habe dem Arbeitsaufwand dabei mitnichten widersprochen, betont aber im Gegenzug, dass die Bundesnetzagentur sich hierauf schlicht hätte besser vorbereiten müssen. So sollten einzelne Unternehmen nicht darunter leiden müssen, dass die Agentur über unzureichendes Personal verfügt.
Auch der Aspekt der Gesetzesauslegung dürfe hier nicht zu einer unnötigen Verlängerung führen. Als die BNetzA 2019 Mobilfunknetze an große Betreiber verteilte, kam dies mit der Auflage, dass die Betreiber mit weiteren Unternehmen über eine Mitnutzung der Netze Verhandlungsbereitschaft zeigen müssten. Damals wurde definiert, dass derartige Verhandlungen diskriminierungsfrei vonstatten zu gehen haben. Was konkret das aber bedeutet, wollte die BNetzA erst jetzt so recht klären.
Das Urteil stärkt folglich die Rechte von Unternehmen, sich auf festgesetzte Verhandlungsfristen auch verlassen zu können. Gerade im konkreten Fall wurde diese Gesetzesgrundlage so geschaffen, damit auch kleinere Unternehmen Chancen auf Netznutzung erhielten. Dass es im Zuge dessen zu Streitigkeiten kommen würde, war abzusehen, die Behörde hätte dies besser vorbereiten müssen.
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