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Mitbewerber dürfen DSGVO-Verstöße abmahnen

Veröffentlicht: 08.10.2024
imgAktualisierung: 08.10.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
08.10.2024
img 08.10.2024
ca. 1 Min.
Das Bild zeigt den Europäischen Gerichtshof in Straßburg, erkennbar an seinen modernen, zylindrischen Strukturen mit silberner Metallhülle und roten Stützen. Vor dem Gebäude verläuft ein Kanal, entlang dessen eine Person auf einem Fahrrad fährt. Über dem Gerichtshof weht die EU-Flagge.
kittyfly / Depositphotos.com
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Mitbewerber DSGVO-Verstöße abmahnen dürfen.


Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Mitbewerber:innen Datenschutzverstöße als Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb verfolgen, sprich abmahnen, dürfen. Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland.

Keine Sperrwirkung der DSGVO

Die Frage, ob Verstöße gegen die DSGVO von Konkurrent:innen abgemahnt werden dürfen, ist so alt wie die Verordnung selbst. Dabei ging es im Kern um die Frage, ob die DSGVO eine sogenannte Sperrwirkung hat. In der Verordnung selbst sind Mitbewerber:innen nämlich nicht als Personen aufgelistet, die klagen dürfen.

Der EuGH (Urteil vom 04.10.2024, Aktenzeichen: C-21/23) entschied nun, dass das nichts ausmacht, da die DSGVO selbst keine Sperrwirkung habe. Die Entscheidung begründete das Gericht damit, dass die DSGVO ein hohes Schutzniveau habe und diesem eine Klage durch Mitbewerber:innen dienlich sei.

Hintergrund: Streit zwischen Apotheken

Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit zwischen zwei Online-Apotheken: Die eine mahnte die andere ab, da diese bei der Bestellung Gesundheitsdaten auf Amazon abfragte und darüber nicht ausreichend informierte bzw. keine Einwilligung einholte. Dabei entschied der EuGH gleich mit, dass Bestelldaten auch beim Kauf nicht apothekenpflichtiger Arznei als Gesundheitsdaten einzustufen sind. Immerhin sei es wahrscheinlich, dass man durch die Bestellung auf den Gesundheitszustand der Kundschaft schließen könne. Entsprechend sind die Anforderungen an die Verarbeitung solcher Daten hoch, da es sich um besonders sensible Daten handelt.

Der Fall landete zunächst vor dem BGH, der sich an den EuGH wandte.
 

Veröffentlicht: 08.10.2024
img Letzte Aktualisierung: 08.10.2024
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
9 Kommentare
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Oliver
13.10.2024

Antworten

Und weiter geht es. Deutsche Händlern gegeneinander aufzuhetzen, um von den eigentlichen Problemen in diesem Land abzulenken. Bei der Bevölkerung wird das ja schon im sehr großen Stil praktiziert. Danke Europäischer Gerichtshof für gar nichts, besser den Groll und Hass in unserem Lande noch richtig anzukurbeln. Ziel ist es doch nur, den kleinen und mittelständischen Unternehmen so viele Abmahnungen in das Haus flattern zu lassen, bis Ihnen die Luft ausgeht. DANKESCHÖN !!!
R.L.
08.10.2024

Antworten

Gesundheitsdaten auf Amazon? Können Sie das bitte näher erläutern? Wer mahnt eigentlich die Big-Tech-Plattformen ab? Gibt es so etwas wie ein Kartellamt überhaupt noch?
Redaktion
09.10.2024
Hallo R.I., die ganz normalen Bestelldaten wurden als Gesundheitsdaten eingestuft, da durch die Bestellung von Medikamenten ein Rückschluss auf die gesundheitliche Verfassung der bestellenden Person gezogen werden könnte. Das Kartellamt untersucht Amazon tatsächlich regelmäßig. Aktuell läuft sogar eine Händlerbefragung: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/politik-gesetze/amazon-bundeskartellamt-befragung Mit den besten Grüßen die Redaktion
KHD
17.10.2024
Sorry, aber das ist doch eine Antwort die erahnen lässt die "wichtig" dieses Thema dir ist. Natürlich ist es ein Wettbewerbsvorteil, wenn der Datenschutz nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird. - Sei es durch illegale Nutzung von personenbezogenen Daten, oder durch Kostenreduzierung wegen mangelnder Umsetzung der DSGVO. Jetzt erhält die DSGVO richtige Hilfe für die Durchsetzung der Vorgaben ein scharfes Schwert (UWG) . Wenn ich mir so andere Kommentar ansehe, sorry aber Datenschutz ist wichtig und sollte für jeden seriöses Unternehmen zur Normalität gehören. - Ansonsten kann dieses kurzsichtige Denken auch mal ein Unternehmen ruinieren. Danke EuGH
Michaela
08.10.2024

Antworten

Ich fühle mich so langsam an unselige Zeiten erinnert, wo jeder unbescholtene Mensch von einem neidischen Mitmenschen verleumdet oder angeschwärzt werden konnte. Bin auch streng am überlegen, ob sich dieser ganze Aufwand lohnt für das, was hinten bei rauskommt. Das wird immer weniger und schlafen kann ich eh nicht mehr gut bei den ganzen Fallstricken, die einem als kleiner Onlinehändlerin um die Ohren baumeln. Produktvielfalt und Kreativität ade, T... & Co. können sich den Markt unter den Nagel reißen. Denen passiert nichts.
[Werbung von Redaktion entfernt.]
08.10.2024

Antworten

Lieber K.I Es gibt Anwälte und E-Commerce Agenturen wie ich die sich darum kümmern können und auch gerne tun. Als Unternehmer hat man die Pflicht die geltenden Gesetze zu achten und zu verfolgen.
Biopal
09.10.2024
Da Deutschland das Homeland der Abmahner ist, sollte man sich wirklich überlegen, in ein anderes Land umzuziehen.
K.I
08.10.2024

Antworten

Meinung: Am besten nichts mehr online verkaufen. Als Händler ist man Freiwild für Abmahnanwälte und bei jeder Kleinigkeit steht man gleich am Pranger. Es macht kein Spaß mehr. Wer soll sich als einfaches KMU diese ganzen Vorgaben, Regeln, Verordnungen usw merken bzw alle kennen? Alles nur noch ein riesen undurchdringlicher Dschungel mit Fallstricken und Todesfallen.
Frank Wollweber
08.10.2024
Vollkommen richtig. Der Online-Handel wird gefühlt als Sau vor den Anwälten hergetrieben. Egal, was man tut, man wird immer einen Anwalt finden, der es zumindest versucht. Und selbst wenn er ohne ECHTES Mandat sondern nur mit gefakten Mandanten oder selbstgeschriebenen VOLLMACHTEN, kann man ihm quasi nichts anhaben.