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Dünner, teurer, Milka: Verbraucherschützer klagen gegen geschrumpfte Schokoladentafel

Veröffentlicht: 13.05.2026
imgAktualisierung: 13.05.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
13.05.2026
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ca. 2 Min.
Milka Schokolade
Mehaniq / Depositphotos.com
Täuscht Milka seine Kunden durch dünnere Tafeln? Das Landgericht Bremen entscheidet über eine Klage gegen Mondelēz.


Die Belastungsgrenze der Verbraucher scheint erreicht: Während die Spritpreise an den Zapfsäulen seit Monaten für Frust sorgen, will man uns nun auch noch unsere Schokolade nehmen.

Zwischen Kostenoptimierung und Täuschung

Im Kern des Streits steht die Frage, wie viel Veränderung ein Produkt verträgt, bevor der Kunde aktiv gewarnt werden muss. Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft dem US-Konzern Mondelēz vor, seine Milka-Schokolade „unmerklich rund einen Millimeter dünner“ gemacht zu haben, während das äußere Erscheinungsbild der Verpackung identisch blieb. Das Ergebnis für die Kundschaft: 90 Gramm statt der gewohnten 100 Gramm, obendrauf bei gleichzeitigem Preissprung von regulär 1,49 Euro auf bis zu 1,99 Euro.

Mondelēz verteidigt diesen Schritt mit massiv gestiegenen Kosten in der Lieferkette und betont, dass das Gewicht korrekt auf der Packung deklariert sei. Doch der Vorsitzende Richter am Landgericht Bremen fand zum Verhandlungsauftakt deutliche Worte und bezeichnete das Vorgehen als „relative Mogelpackung“. Damit stützt das Gericht die Sichtweise der Verbraucherschützer, die in der unveränderten Optik eine bewusste Irreführung sehen. Auch Rewe-Chef Lionel Souque äußerte sich im SPIEGEL-Interview ungewohnt scharf und kritisierte die Methoden der Industrie. Unter den aktuellen Einkaufsbedingungen sei ein Verkauf unter der Zwei-Euro-Marke kaum noch darstellbar gewesen, doch die Art der Umsetzung durch die Hersteller nannte er schlichtweg „irre“.

Dass solche Klagen Erfolg haben können, zeigt ein Präzedenzfall aus dem Jahr 2024: Das Landgericht Hamburg verurteilte die Reduzierung der Sanella-Margarine von 500 auf 400 Gramm im gleichen Becher als unzulässig. Auch andere Marken wie Ritter Sport stehen aktuell unter Beobachtung, da neue Sorten mit lediglich 75 Gramm in Verpackungen verkauft werden, die optisch der klassischen 100-Gramm-Tafel gleichen. 

Veröffentlicht: 13.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 13.05.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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