Das Oberlandesgericht (OLG) München (Urteil vom 20.01.2026, Aktenzeichen: 18 U 2360/25) hat entschieden, dass der Social-Media-Konzern Meta verstärkt gegen Fake-Profile vorgehen muss. Diese verletzten nicht nur die Plattformrichtlinien, sondern auch die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen. Das Gericht sieht Meta in der Verantwortung, gemeldete Profile konsequent zu entfernen – auch dann, wenn diese unter einer neuen URL wieder auftauchen.
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