Meta muss Fake-Profile konsequenter löschen

Veröffentlicht: 29.01.2026
imgAktualisierung: 29.01.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
29.01.2026
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Meta-Logo auf Smartphone-Bildschirm, im Hintergrund unscharfe App-Symbole von WhatsApp, Facebook, Instagram und Messenger.
MuhammadAlimaki / Depositphotos.com
Das OLG München verpflichtet Meta zur Löschung von Fake-Profilen. Der Digital Services Act steht diesem Urteil nicht entgegen.


Das Oberlandesgericht (OLG) München (Urteil vom 20.01.2026, Aktenzeichen: 18 U 2360/25) hat entschieden, dass der Social-Media-Konzern Meta verstärkt gegen Fake-Profile vorgehen muss. Diese verletzten nicht nur die Plattformrichtlinien, sondern auch die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen. Das Gericht sieht Meta in der Verantwortung, gemeldete Profile konsequent zu entfernen – auch dann, wenn diese unter einer neuen URL wieder auftauchen.  

Digital Services Act als Grundlage

Der Digital Services Act (DSA) war laut Beck-Aktuell ein zentraler Punkt in der Urteilsfindung. Plattformen sind verpflichtet, ein effektives System zur Meldung rechtswidriger Inhalte bereitzustellen. Das OLG stellte jedoch klar, dass der DSA der Verurteilung nach nationalem Recht nicht entgegensteht. Der Betroffene hatte im vorliegenden Fall das Meldesystem von Meta genutzt, um auf die Fake-Profile aufmerksam zu machen.  

Außerdem konnte sich Meta nicht auf ein Haftungsprivileg stützen. Dieses sieht vor, dass Plattformen nur für Inhalte haften, von denen sie positive Kenntnis erlangen. Laut Gericht sei Meta spätestens nach einer Abmahnung per E-Mail verpflichtet gewesen, die gemeldeten Inhalte unverzüglich zu löschen. Stattdessen ließ Meta die einwöchige Frist des Betroffenen verstreichen.

Stärkung der Nutzerrechte

Das Urteil des OLG München setzt klare Maßstäbe für den Umgang mit Fake-Profilen und stärkt die Rechte von betroffenen Nutzerinnen und Nutzern. Es unterstreicht die Dringlichkeit zügiger Löschmaßnahmen, da im digitalen Raum die Gefahr schneller Wiederholungen besteht.   

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 29.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 29.01.2026
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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KI
30.01.2026

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Meinung: den verurteilten Straftäter D.Trump und seinem Buddy und Spender Mark Zuckerberg interessiert so etwas nicht! Dann werden einfach wieder Zolldrohungen ausgesprochen und alles andere verläuft im Sand......