Ein Urteil des Landgerichts Köln (Az. 33 O 400/25) zieht eine klare Grenze zwischen Detailverliebtheit bei Sammlern und Markenrechtsverletzung. Das Gericht untersagte einem Modellbauunternehmen die Bewerbung und den Vertrieb eines Lokomotiven-Nachbaus, der ohne Zustimmung die beiden geschützten Figuren des WDR trug, die Maus und den Elefanten.
Markenschutz schlägt Modelltreue
Gegenstand des Rechtsstreits war ein Modell des sogenannten „Elefantenexpress“, einer Elektrolokomotive, die zum 50-jährigen Jubiläum der Figur „Elefant“ im Jahr 2025 gestaltet worden war. Während das Original auf Grundlage einer Lizenzvereinbarung mit dem Branding versehen wurde, brachte Märklin den detailgetreuen Nachbau für den Sammler ohne entsprechende Rechte auf den Markt. Das Landgericht Köln bestätigte die Abmahnerin.
Das Argument der Modelleisenbahnfirma, die „Maus-Lok“ müsse so aussehen, weil sie dem Original entsprechen soll, ein Einwand, der bei Modellautos mit Logos wie dem „Opel-Blitz“ oft akzeptiert wird (Bundesgerichtshofs, Az. I ZR 88/08, Opel-Blitz II), ließ das Gericht nicht gelten. Warum hat das Landgericht Köln im „Maus-Fall“ anders entschieden?
Der Opel-Blitz gehört untrennbar zum Auto. Die „Maus“ und der „Elefant“ sind jedoch Marken für Unterhaltung, die nur zu einem speziellen Anlass (Jubiläum) auf die Lok geklebt wurden. Während ein Opel ohne Blitz kein Opel wäre, gibt es die Lokomotive (Baureihe 110) in unzähligen anderen Designs. Die Verwendung der WDR-Figuren war also nicht „zwangsläufig“ für das Modell der Lok nötig.
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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