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Mangel ohne klare Ursache: BGH erschwert Beweislast für Händler

Veröffentlicht: 11.05.2026
imgAktualisierung: 11.05.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
11.05.2026
img 11.05.2026
ca. 2 Min.
Kaputtes Gerät bei Gericht
Erstellt mit KI
Der BGH hat klargestellt: Zeigt sich ein Defekt kurz nach dem Kauf, liegt die Beweislast beim Händler, nicht beim Käufer.


Wer kennt das nicht: Ein Kunde reklamiert ein Produkt, das erst vor kurzem gekauft wurde. Doch woran es genau liegt, dass das Gerät nicht mehr funktioniert, lässt sich (ohne teure Gutachten) meist nicht zweifelsfrei klären. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun klargestellt: Sobald ein Defekt auftritt, der theoretisch ein Materialfehler sein könnte, ist der Händler in der Beweisnot.

Ein „Vielleicht“ reicht für die Haftung

Im Kern geht es um die sogenannte Beweislastumkehr. Das Gesetz schützt Privatpersonen, die bei einem gewerblichen Händler kaufen. Tritt innerhalb der ersten zwölf Monate (bei älteren Verträgen vor 2022 waren es nur sechs Monate) ein Problem auf, wird vermutet: Die Ware war schon bei der Lieferung mangelhaft. Das Ziel ist es, dass der normale Käufer nicht an komplizierter Technik scheitert. Er soll – übertrieben gesagt – nicht beweisen müssen, welche Diode auf einer Platine genau durchgebrannt ist.

Der BGH musste nun zwei Fälle entscheiden, in denen es um ein abgebranntes Auto und einen Motorroller-Unfall ging. In beiden Fällen war unklar, ob ein technischer Fehler vorlag oder ob äußere Einflüsse (wie Brandstiftung oder falsches Fahrverhalten) schuld waren. Der BGH sah das so: Geht eine Ware innerhalb der Jahresfrist kaputt oder zeigt sich ein Problem, gilt automatisch: Der Händler muss beweisen, dass die Ursache erst nach der Übergabe entstanden ist oder nicht aus seiner Verantwortung stammt. Das gilt vor allem dann, wenn unklar ist, was genau den Schaden ausgelöst hat. Solange ein technischer Defekt als mögliche Ursache nicht ausgeschlossen werden kann, ist der Käufer auf der sicheren Seite. Nur in einem einzigen Fall greift dieser Schutz nicht: wenn feststeht, dass der Schaden definitiv nicht vom Händler stammen kann, zum Beispiel, weil der Käufer die Ware nachweislich fallen gelassen oder falsch benutzt hat. Kurz gesagt: Im Zweifel haftet der Händler, solange er nicht das Gegenteil beweisen kann.

Keine Chance durch „alternative Ursachen“

Dieses Urteil lässt sich auf nahezu alle Kaufverträge übertragen, egal ob Elektronik, Haushaltsgeräte oder Kleidung. Wenn eine Naht am teuren Sneaker reißt oder das Mainboard eines Laptops nach drei Monaten den Geist aufgibt, hilft Unternehmen der Hinweis auf „mögliche Fehlbedienung“ kaum weiter, solange ein Herstellungsfehler nicht sicher ausgeschlossen werden kann.

Für Online-Händler bedeutet das: Sie können sich nicht mehr damit verteidigen, dass der Schaden auch durch den Kunden selbst oder durch Zufall entstanden sein könnte. Solange beispielsweise ein Materialfehler möglich ist, müssen Händler beweisen, dass es eben keiner war. Das ist in der Praxis fast unmöglich, wenn das Produkt zerstört oder die Ursache schlicht nicht mehr oder nicht mit vertretbarem finanziellen Aufwand feststellbar ist. Das Risiko der Ungewissheit liegt also fast vollständig auf der Seite der Verkäufer.

Veröffentlicht: 11.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 11.05.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
7 Kommentare
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Jay
12.05.2026

Antworten

Wir haben die Preise erhöht um solche Fälle abzudecken. Das ist das was am Ende rauskommt. Ich gebe mir diesen Dreck mit unverschämten Kunden nicht mehr. Kostet mehr als der Schaden oftmals, dagegen vor zu gehen. Zahlt halt der Rest gleich mit.
Karl Ranseier
12.05.2026

Antworten

Und da man einen Materialfehler nie ausschließen kann, haben wir die an sich verbotene lebenslange Garantie durch die Hintertür für jede erdenkliche Ware. Ich kann also ab jetzt jagen gehen, 500 Schuss in die Gegend ballern und dann gratis neue Munition bekommen. Da ich nicht getroffen habe, muss die alte Munition ja schadhaft gewesen sein, jedenfalls kann man das nicht gänzlich ausschließen. Bei dem Elektroauto sehe ich derlei Rechtsprechung noch teilweise ein - wobei das als solches eher Versicherungssache ist. Aber wenn ich als juristischer Leihe die Argumentation so ad absurdum führen kann, dann sollte eine Richter, der ein mehrfaches meiner Wenigkeit dafür kassiert, dass er Ahnung hat, dazu auch in der Lage sein. Gestern noch sah ich auf Tiktok einen Clip vom ehrlichen Unternehmercontent, der erklärte, warum Leute, die seit 10 Jahren selbstständig sind alle so abgezockte Motherfucker sind. Wir wurden einfach alle diese Jahre täglich von zig Leuten über den Tisch gezogen und alle Gutmündigkeit wurde immer nur bestraft. Und genau das fühle ich auch jedes Mal, wenn ich hier wieder die Urteile, Gesetze und Beispiele lesen muss.
Lars
16.05.2026
Was redest du hier nun plötzlich von GARANTIE? Darum geht es hier doch gar nicht. Und wieso lebenslang? Irgendwas hat du hier gewaltig missverstanden.
Rene
12.05.2026

Antworten

Rechtsprechung und Realität im Onlinehandel haben sich schon lange voneinander entfernt. Viele Urteile wirken so, als hätten kleine Händler eigene Rechtsabteilungen und unbegrenzte Ressourcen. In der Praxis bleibt der Aufwand und das Risiko aber am Händler hängen. Und ja, über viele Jahre im Handel lernt man leider auch: Zu viel Kundenfreundlichkeit wird oft nicht gedankt. Im Gegenteil. Manche Kunden erwarten heute völlige Rundumbetreuung, lesen keine Anleitungen, informieren sich nicht über Produkte und schieben anschließend jede Eigenverantwortung auf den Händler. Natürlich gibt es viele vernünftige Kunden — aber die Zahl der Fälle, in denen Produkte falsch benutzt werden oder einfach grundlegendes Verständnis fehlt, nimmt gefühlt immer weiter zu. Gleichzeitig soll der Händler am besten für alles haften, alles erklären und am Ende noch freundlich lächeln, egal wie man selbst behandelt wird. Irgendwann muss man auch klar sagen dürfen: Es geht im Handel nicht darum, sich von Kunden beleidigen oder ausnutzen zu lassen. Wer einem respektvoll begegnet, bekommt selbstverständlich auch Hilfe und guten Service. Wer aber sofort aggressiv, fordernd oder uneinsichtig auftritt, darf sich nicht wundern, wenn die Antwort entsprechend sachlich-direkt ausfällt. Vielleicht wäre es sinnvoller, wenn Politik und Gerichte wieder mehr Eigenverantwortung der Verbraucher fördern würden, statt immer neue Pflichten und Risiken ausschließlich auf Händler abzuwälzen.
pma
11.05.2026

Antworten

Ein klassisches Fehlurteil. Das Gericht könnte auch einfach sagen, dass kleine Händler, die sich keine große Rechts- und Prüfabteilung leisten können, vom Markt verschwinden sollen. Ich würde gerne wissen, wie der Händlerbund dagegen vorgehen wird? Ist eventuell geplant mal mit der Politik zu sprechen um sinnvolle Regeln, die an der Realität orientiert sind, durchzusetzen?
Sigi
16.05.2026
@ pma "wie der Händlerbund dagegen vorgehen wird?" genauso wie bei Reform der Verpackungslizensierung: Geld dran verdienen. "Einheitliche Lösung für alles zum transparenten Preis. Wir bieten dir eine einheitliche Lösung an, damit du in jeden EU-Mitgliedsstaat rechtssicher versenden kannst. Händlerbund Mitglieder erhalten dabei einen exklusiven Rabattvorteil." dagegen im Namen der Mitglieder in irgendeiner Form vorgehen / klagen ist offenbar nicht drin.
Redaktion
18.05.2026
Wir verstehen den Frust hinter der Kritik. Man muss aber auch klar einordnen: Gegen neue gesetzliche Vorgaben oder Gerichtsentscheidungen können wir nicht einfach „klagen“. Sammelklagen, wie man sie vielleicht aus anderen Ländern kennt, sind für Unternehmen in Deutschland in dieser Form ohnehin nicht vorgesehen.

Was wir tun können – und auch tun – ist:

--> frühzeitig über neue Pflichten und Risiken informieren,
--> Probleme und Kritik öffentlich sichtbar machen,
--> unsere Reichweite nutzen, um auf praxisferne Regelungen aufmerksam zu machen,
--> und vor allem möglichst unkomplizierte Lösungen schaffen, mit denen Händler die Anforderungen rechtssicher umsetzen können.

Denn am Ende brauchen Händler nicht nur Kritik an neuen Vorgaben, sondern vor allem praktikable Unterstützung im Alltag.