Ein Händedesinfektionsmittel, das als Arzneimittel vertrieben wird, darf nicht mit „Made in Germany" beworben werden. Das hat das Landgericht Kassel entschieden (Urt. v. 05.02.2026 – Az.: 11 O 869/25). Die Angabe der Unternehmenswebsite auf dem Etikett ist dagegen zulässig.
Streit um Arzneimittel-Etikett: Was war passiert?
Ein Hersteller von Händedesinfektionsmitteln hatte auf dem Etikett seines Produkts sowohl den Aufdruck „Made in Germany" als auch die eigene Internetadresse angebracht, berichtet die Kanzlei Dr. Bahr. Ein Mitbewerber sah darin eine Irreführung und mahnte das Unternehmen ab – ohne Erfolg. Der Fall landete vor Gericht.
LG Kassel: „Made in Germany" verstößt gegen Arzneimittelgesetz
Das LG Kassel untersagte den Aufdruck „Made in Germany" auf der Umverpackung. Für Arzneimittel gilt: Auf dem Etikett dürfen grundsätzlich nur Angaben stehen, die gesetzlich vorgeschrieben oder für Anwendung und Aufklärung der Patienten relevant sind.
„Made in Germany" erfüllt keines dieser Kriterien. Der Hinweis auf die Herkunft hat keinen Bezug zur Anwendung des Produkts und dient auch nicht der gesundheitlichen Aufklärung. Im Gegenteil: Das Gericht sah darin eine Werbeaussage, die zusätzliche Aufmerksamkeit erzeugen und vom Wesentlichen ablenken kann. Die Produktsicherheit werde ohnehin durch das Zulassungsverfahren gewährleistet – nicht durch die Herkunftsangabe.
Die Angabe der Website beurteilte das Gericht anders. Sie gehöre zu den zulässigen Kontaktdaten des pharmazeutischen Unternehmers und helfe Nutzern dabei, weiterführende Informationen wie Produktdetails oder Sicherheitshinweise abzurufen.
Konsequenzen für Händler: Arzneimittel-Etiketten genau prüfen
Wer Arzneimittel – darunter auch bestimmte Desinfektionsmittel – vertreibt, sollte Etiketten und Umverpackungen sorgfältig prüfen. Marketingzusätze wie Herkunftsangaben können auch dann unzulässig sein, wenn sie inhaltlich korrekt sind.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren läuft vor dem OLG Frankfurt a.M.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Sandra May
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
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