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„Likör ohne Ei“: Kleiner Likörhersteller bietet Abmahnverband die Stirn

Veröffentlicht: 29.10.2025
imgAktualisierung: 29.10.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
29.10.2025
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ca. 2 Min.
Zwei Gläser mit einem Eierlikörgetränk stehen zwischen Kürbissen
JulijaDM / Depositphotos.com
Das LG Kiel hat entschieden: Ein veganer „Likör ohne Ei“ darf weiter so heißen. Der Spirituosenverband scheiterte mit seiner Klage.


Ein veganer Likör darf als „Likör ohne Ei“ verkauft werden. Das entschied gestern das Landgericht Kiel im Streit zwischen dem Schutzverband der Spirituosen-Industrie und dem schleswig-holsteinischen Unternehmer Ole Wittmann (Az. 15 O 28/24). Der Verband, dessen Vorsitzender Verpoorten-Chef William Verpoorten ist, wollte die Bezeichnung verbieten lassen – ohne Erfolg.

„Weil es eben nicht Eierlikör ist“ – Gericht weist Klage ab

Der Verband hatte argumentiert, die Formulierung stelle eine unzulässige „gedankliche Verbindung“ zu Eierlikör her. Doch die Richter sahen das anders: Die Bezeichnung sei gerade eine Abgrenzung, keine Anspielung. „Weil es eben nicht Eierlikör ist“, erklärte Gerichtssprecher Markus Richter. Europäische Verbraucherschutzvorschriften stünden dem nicht entgegen.

Auch die alternative Bezeichnung „Alternative zu Eierlikör“ sei zulässig. Das Gericht stellte klar, dass das EU-Spirituosenrecht Verbraucher vor Täuschung schützen solle – nicht etablierte Hersteller vor neuer Konkurrenz. Damit schuf das Urteil eine wichtige Klarstellung für Produzenten veganer und alkoholfreier Alternativen.

„Ich glaube an die Mündigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern und freue mich, dass das Gericht das auch tut. Das war heute eine Entscheidung für den gesunden Menschenverstand.“
– Ole Wittmann

Start-up jubelt, Verband will in Berufung gehen

Wittmann zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Zur Finanzierung des Prozesses hatte er ein Crowdfunding gestartet und eine Sonderedition seines veganen Likörs herausgebracht – mit einem augenzwinkernden Etikett, auf dem eine Hahnenfeder den letzten Buchstaben des Namens verdeckt. Überschüssige Gelder sollen dem Tierschutz zugutekommen.

Ganz ohne Konsequenzen blieb der Streit jedoch nicht: Wegen eines früheren Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung muss Wittmann dennoch 5.000 Euro an den Kläger zahlen.

Der unterlegene Verband prüft eine Berufung beim Oberlandesgericht.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 29.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 29.10.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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