Das Oberlandesgericht Schleswig entschied in dieser Woche, dass eine vegane Alternative zu Eierlikör „Likör ohne Ei“ heißen darf. Geklagt hatte der Schutzverband der Spirituosen-Industrie gegen die Nachlass Warlich GmbH. Bereits vor einem Jahr hatte die Nachlass Warlich GmbH vor dem Landgericht Kiel gewonnen. Nachdem der Spirituosenverband in Berufung gegangen war, musste nun das OLG Schleswig entscheiden, wie LTO berichtete.
Verwirrung der Verbraucher?
Die Nachlass Warlich GmbH verkauft eine Spirituose auf Sojabasis mit Rum, die eine vegane Alternative zum klassischen Eierlikör darstellt. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie geht davon aus, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ zu Verwirrung unter Verbraucher:innen führt. Nach der Spirituosenverordnung und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind Produktbezeichnungen verboten, die irreführend sind. Bereits die bloße Bezugnahme auf Eier sei im Produkttitel unzulässig. Das Landgericht entschied bereits, dass es sich nicht um eine vereinnahmende Anspielung handle, sondern um eine Abgrenzung. Das OLG folgte dieser Auffassung. Eine gedankliche Verbindung komme lediglich durch die Konsistenz und Farbe des Getränks zustande. Konsistenz und Farbe seien allerdings nicht von der Verordnung geschützt.
Schutzverband gibt nicht auf
Der Schutzverband für Spirituosen, dessen Vorsitzender der Geschäftsführer des Eierlikörherstellers Verpoorten, William Verpoorten ist, kündigte bereits an, den Rechtsstreit vor dem BGH fortzusetzen. „Die Haarspalterei des OLG wird kaum jemand nachvollziehen können“, heißt es, bezugnehmend darauf, dass die Verbindung nicht durch den Namen, sondern durch Farbe und Konsistenz zustande komme. Sein Fazit: „Die Firma Warlich wird ihren Likör also zukünftig ohne Farbstoff und Verdickungsmittel herstellen müssen.“ Vertreten wird der Verband übrigens von Rechtsanwalt Dr. Christofer Eggers.
Warlich Rum entgegnete, dass sie überhaupt kein Verdickungsmittel verwenden würden.
Lediglich in einem Punkt bekam der Schutzverband für Spirituosen recht: Der Likör darf nicht mit dem Begriff Eierlikör beworben werden. „Vegane Alternative für Eierlikör“ und „schmeckt wie Eierlikör“ ist künftig als Werbeaussage verboten.
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben