Gerichtsurteil: Klausel ist unzulässig
Das Gericht entschied, dass die Klausel gegen das Verbraucherrecht verstößt. Unternehmen dürfen nicht einseitig bestimmen, dass eine Lieferung in mehreren Teilen erfolgt. Kunde:innen müssen vor Vertragsabschluss klar darüber informiert werden, ob ihre Bestellung in einer oder mehreren Sendungen kommt.
Die Klausel wurde als unzulässige Vertragsänderung gewertet. Kund:innen gehen beim Kauf davon aus, ihre Ware vollständig zu erhalten. Wird ihnen nachträglich mitgeteilt, dass sie ihre Bestellung in mehreren Teilen erhalten, wird der Vertrag ohne ihre Zustimmung geändert – was gegen § 308 Nr. 4 BGB verstößt.
Ein weiteres Problem war die fehlende Transparenz. Die Klausel ließ offen, wann und in welchem Umfang Teillieferungen erfolgen. Die Kundschaft hätte sich darauf einstellen müssen, mehrfach Pakete zu empfangen oder abzuholen, was unpraktisch sein kann.
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bei dem Urteil ging es vor allem darum, dass eine AGB-Klausel, die zu bedingungslosen Teillieferungen berechtige oder unklare Bedingungen zur Ausübung von Teillieferungen enthalte, gegenüber Verbrauchern unzulässig sei. Es muss für den Verbraucher also klar hervorgehen, unter welchen Bedingungen eine Teillieferung eintritt, um sich bei einer mengenmäßig oder umfangsmäßig größeren Bestellung auf eine Teillieferung einstellen zu können.
Beste Grüße
die Redaktion
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