Urteil des Landgericht Bochum
Der Shop warb damit, dass das Gerät mit DHL GoGreen CO2-neutral versendet wird, außerdem befand sich im Shop die Aussage „Nachhaltig & regional Du unterstützt die Kreislaufwirtschaft & wir tun alles, um in unseren Prozessen so nachhaltig wie möglich zu sein. Alles vor Ort in Münster!“. Gegen beide Aussagen ging der VZBV vor.
Auch das Landgericht Bochum stufte die Werbeaussagen als irreführend ein. Die Aussage, dass es sich um einen CO2-neutralen Versand handle, wenn mit DHL GoGreen versendet wird, ist schlicht falsch. Bei DHL GoGreen wird die Emission von Treibhausgasen im Vergleich zum herkömmlichen Versand lediglich reduziert.
Auch die Aussage „Nachhaltig und regional“ wurde vom Gericht als irreführend angesehen. Bei der Werbung mit Umweltschutzbegriffen werden strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage gestellt. Hier wurde nicht erklärt, wie die Nachhaltigkeit erreicht wird und was mit regional gemeint ist. Denn der Online-Shop richtet sich an Kund:innen in ganz Deutschland, die bundesweit beliefert werden.
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