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Lange Postlaufzeiten werden zur Gefahr: Gericht verlangt mehr Puffer

Veröffentlicht: 08.10.2025
imgAktualisierung: 08.10.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
08.10.2025
img 08.10.2025
ca. 2 Min.
Ein Mann steckt Briefe in einem gelben Post-Briefkasten
AndreyPopov / Depositphotos.com
Drei Tage sind das neue Normal: Ein Gericht stellt klar, dass lange Postlaufzeiten keine Entschuldigung für Fristversäumnisse sind.


Für Unternehmer spielen Fristen eine zentrale Rolle – ob bei der Reaktion auf Abmahnungen, Klagen oder Behördenpost. Doch wer sich darauf verlässt, dass ein Brief „am nächsten Tag da ist“, riskiert eine böse Überraschung. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zeigt deutlich: Seit der Postrechtsreform 2024 gilt eine neue Realität für Fristsachen.

Das Urteil: Langsame Post ist keine Entschuldigung

Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 18. September 2025 – 6 UF 176/25) hat entschieden, dass eine verspätete Zustellung per Post keine Entschuldigung mehr für eine verpasste Frist ist. Hintergrund ist die neue gesetzliche Regelung zu den Postlaufzeiten: Seit der Reform 2024 gelten längere Zustellfristen als zuvor. Wer also fristgebundene Schreiben verschickt, muss heute deutlich mehr Zeit einplanen.

Im konkreten Fall hatte ein Beteiligter sein Schreiben an das Gericht an einem Samstagvormittag per Einwurfeinschreiben aufgegeben – die Frist endete am darauffolgenden Montag. Doch der Brief kam erst am Dienstag an. Das Gericht sah darin kein Versehen, sondern schlicht ein Risiko, das der Absender selbst trägt.

Postlaufzeiten realistisch einplanen – und Fristen im Griff haben

Früher konnte man darauf vertrauen, dass ein Brief, der an einem Werktag aufgegeben wird, spätestens am nächsten Tag beim Empfänger eintrifft. Dieses Vertrauen gilt nicht mehr: Nach § 18 Abs. 1 PostG darf ein Brief nun bis zu drei Werktage unterwegs sein – ohne dass die Post dafür haftet.

Das bedeutet:
Wer Briefe aufgibt, muss eine Postlaufzeit von bis zu drei Werktagen einkalkulieren. Eine schnellere Zustellung kann nicht erwartet werden.

Gerade Online-Händler, die häufig in rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Widerrufe, Marken oder Abmahnungen stehen, sollten dieses Urteil kennen. Denn ein Fristversäumnis kann teuer werden – und lässt sich künftig kaum noch mit „die Post war schuld“ entschuldigen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 08.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 08.10.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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A.H.
09.10.2025

Antworten

Die langen Laufzeiten sind inzwischen vermehrt Geschäftsschädigend, Amazon macht es vor wie bei tausenden Produkten eine Zustellung am nächsten Tag funktioniert. Die Kunden denken das geht jetzt überall so , wir haben teils Paketlaufzeiten von einer Woche und mehr ! Abholungen fallen weg und werden unreglmässig durch den Zustellfahrer durchgeführt der jeden Tag anders kommt. DHL ist für mich mittlerweile auf Hermes Niveau angekommen !
Frank2
08.10.2025

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Naja, die Laufzeit ist ja auch mit drei Tagen nicht fix. Es gibt auch einschreiben die brauchen 7Tage. Da es aber eine gerichtspost gibt, braucht man in dem fall eigentlich seinen brief nur beim nächsten gericht abgeben und er gilt eigentlich als rechtzeitig zugestellt...
Postkartenparadies
08.10.2025

Antworten

Wir verschicken ziemlich viele Waren per Briefpost. Und wir haben inzwischen keine Woche mehr ohne dass die Kunden nachfragen, wo ihre Bestellung bleibt ... es kommt eigentlich alles an, aber 7-14 Tage Laufzeit ist durchaus auch drin (aktueller Rekord in den letzten Wochen: 18Tage). Und dann? Das heißt dann ja wohl alles mit Fristen nur noch per Einschreiben.
Mathias
08.10.2025

Antworten

Das ist schon unglaublich, alle staatlichen Institutionen arbeiten schon extrem langsam, ebenso der "Quasi-Staatskonzern" Deutsche Post/DHL. Als Antwort darauf sollen nun Bürger und Unternehmen noch schneller arbeiten, um Fristen zu wahren. Das ist ja wohl eine komplette Täter-Opfer-Umkehr und schlägt dem Faß den Boden aus. Ach ja, mehr bezahlen müssen wir für diesen tollen Service auch noch. Man kann nur noch den Kopf schütteln was in diesem Land los ist.
cf
08.10.2025

Antworten

Dann sollten aber ggf. auch die Fristen verlängert werden, die z.B. Behörden an Unternehmen für irgendwelche Dinge stellen, denn man muss diese 3 Tage ja auch bei der Bearbeitung berücksichtigen und entsprechend früher absenden - oder heißt es für die Unternehmen dann einfach: arbeite halt schneller, weil die Post es sich gemütlich macht?
Mathias Wegener
08.10.2025
Welche Fristen meinen sie denn konkret? Im normalen Schriftverkehr zwischen Behörden und Unternehmen werden gegebenenfalls Fristen ja individuell je nach Fall und den Umständen gesetzt. Hier ist es letztlich das Ermessen der jeweiligen Behörde, wie lange sie auf bestimmte Antworten warten will, bevor dann zum Beispiel eine Entscheidung gefällt wird. Für Verwaltungsakte gilt in aller Regel die Abgabenordnung. Dort gibt es eine Bekanntgabefiktion von drei Tagen nach Aufgabe zur Post. Wie der etwas sperrige Name aber schon vermuten lässt, ist das eine Fiktion. Diese kann durch einfache und schlichte Behauptung entkräftet werden. Ausnahme davon sind natürlich Zustellung mit entsprechendem Nachweis durch die Behörde. Aber selbst wenn man von der Bekanntgabefiktion ausgeht, sollten drei Tage in aller Regel auch heute noch ausreichend sein.