Immer wieder berichteten Händler:innen über Sperrungen auf Amazon, die mit angeblichen Markenrechtsverletzungen begründet werden. Dabei wurde von einem Dritten eine Marke angemeldet, die exakt das Produkt eines Amazon-Verkäufers beschreibt. Kurz danach wird ein angeblicher Markenrechtsverstoß bei Amazon gemeldet,was zu einer Sperrung des Amazon-Kontos geführt hatte. In einigen Fällen wurde sogar versucht, den Seller über Telegramm zu erpressen. Wenn keine Zahlung erfolgen sollte, wurde mit weiteren Sperrungen gedroht.
Erpressung nach Markenanmeldung
Das Landgericht Stuttgart stoppte nun in einem Beschluss eine solche Sperrung, wie die Kanzlei LHR berichtete. Im konkreten Fall ging es um einen Amazon-Seller, der seit Jahren Produkte aus dem Outdoor- und Campingbereich über Amazon verkauft. Dafür wurde ein Unternehmenskennzeichen genutzt, so wie nationale und europäische Markenrechte. Im August 2025 wurde eine deutsche Wortmarke angemeldet, die exakt die Produktgruppen des Amazon-Sellers erfasste. Kurz darauf meldete der angebliche Markeninhaber den Seller bei Amazon, wegen einer Markenrechtsverletzung. Amazon sperrte daraufhin die Angebote, ohne eine Prüfung vorzunehmen. Zudem wurde der Seller außerhalb der Plattform dazu aufgefordert, eine erhebliche Menge Geld zu zahlen, um weitere Sperrungen zu verhindern. Vor dem Landgericht Stuttgart beantragte der Seller einstweiligen Rechtsschutz und ging gegen den angeblichen Markeninhaber vor.
Erfolg vor dem Landgericht Stuttgart
Das Landgericht Stuttgart hat in einem Beschluss zugunsten des Amazon Sellers entschieden und dem Antragsgegner untersagt, gegenüber Amazon Markenrechtsverletzungen zu behaupten und somit ASIN-Sperrungen herbeizuführen.
Das Gericht stufte das Vorgehen als rechtsmissbräuchliche Schutzrechtsverwarnung und unlauteren Behinderungswettbewerb ein.
Die zielgerichtete Markenrechtsanmeldung, ohne eine Nutzungsabsicht im Zusammenhang mit der Zahlungsaufforderung und der Kontosperrung. Das Landgericht Stuttgart stellte klar, dass Markenrecht nicht als Wettbewerbswaffe missbraucht werden darf.
Auffällig viele Markenrechtsanmeldungen
Die Marke wurde über eine Pariser Kanzlei angemeldet, die im letzten Jahr fast 30.000 Markenanmeldungen vornahm, insbesondere für ausländische Mandanten, was bereits auf einen Missbrauch hindeutet.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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