Landgericht Stuttgart stoppt Amazon-Kontensperrung wegen angeblichen Markenrechtsverstößen

Veröffentlicht: 22.01.2026
imgAktualisierung: 22.01.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
22.01.2026
img 22.01.2026
ca. 2 Min.
Amazon Schriftzug auf Handydisplay
gguy / Depositphotos.com
Das Landgericht Stuttgart hat in einem Beschluss den Missbrauch von Markenanmeldung auf Amazon gestoppt.


Immer wieder berichteten Händler:innen über Sperrungen auf Amazon, die mit angeblichen Markenrechtsverletzungen begründet werden. Dabei wurde von einem Dritten eine Marke angemeldet, die exakt das Produkt eines Amazon-Verkäufers beschreibt. Kurz danach wird ein angeblicher Markenrechtsverstoß bei Amazon gemeldet,was zu einer Sperrung des Amazon-Kontos geführt hatte. In einigen Fällen wurde sogar versucht, den Seller über Telegramm zu erpressen. Wenn keine Zahlung erfolgen sollte, wurde mit weiteren Sperrungen gedroht.

Erpressung nach Markenanmeldung

Das Landgericht Stuttgart stoppte nun in einem Beschluss eine solche Sperrung, wie die Kanzlei LHR berichtete. Im konkreten Fall ging es um einen Amazon-Seller, der seit Jahren Produkte aus dem Outdoor- und Campingbereich über Amazon verkauft. Dafür wurde ein Unternehmenskennzeichen genutzt, so wie nationale und europäische Markenrechte. Im August 2025 wurde eine deutsche Wortmarke angemeldet, die exakt die Produktgruppen des Amazon-Sellers erfasste. Kurz darauf meldete der angebliche Markeninhaber den Seller bei Amazon, wegen einer Markenrechtsverletzung. Amazon sperrte daraufhin die Angebote, ohne eine Prüfung vorzunehmen. Zudem wurde der Seller außerhalb der Plattform dazu aufgefordert, eine erhebliche Menge Geld zu zahlen, um weitere Sperrungen zu verhindern. Vor dem Landgericht Stuttgart beantragte der Seller einstweiligen Rechtsschutz und ging gegen den angeblichen Markeninhaber vor. 

Erfolg vor dem Landgericht Stuttgart

Das Landgericht Stuttgart hat in einem Beschluss zugunsten des Amazon Sellers entschieden und dem Antragsgegner untersagt, gegenüber Amazon Markenrechtsverletzungen zu behaupten und somit ASIN-Sperrungen herbeizuführen. 

Das Gericht stufte das Vorgehen als rechtsmissbräuchliche Schutzrechtsverwarnung und unlauteren Behinderungswettbewerb ein. 

Die zielgerichtete Markenrechtsanmeldung, ohne eine Nutzungsabsicht im Zusammenhang mit der Zahlungsaufforderung und der Kontosperrung. Das Landgericht Stuttgart stellte klar, dass Markenrecht nicht als Wettbewerbswaffe missbraucht werden darf. 

Auffällig viele Markenrechtsanmeldungen

Die Marke wurde über eine Pariser Kanzlei angemeldet, die im letzten Jahr fast 30.000 Markenanmeldungen vornahm, insbesondere für ausländische Mandanten, was bereits auf einen Missbrauch hindeutet. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 22.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 22.01.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
Kommentar schreiben

Frank Pagenkemper
02.02.2026

Antworten

Die willkürlichen Sperrungen von Amazon könnte der gesetzgeber ja durch ein Amazongesetz verhindern, indem ausdrücklich in einem Gesetz festgelegt wird, dass Amzon für jede unberechtigte Sperrung ein Vielfaches des dadurch entstandenen Verlust des Händlers haften muß. Dann hätte Amazon nur noch die Wahl ordnungsgemäß nach deutschem Recht zu arbeiten oder den Laden hier zu schließen. Aber leider sind das nur Fantasien, denn die Politik war noch niemals in Deutschland gewillt diesen Molloch zu zähmen.
johfrit@yahoo.de
28.01.2026

Antworten

Wie ist der rechtliche Stand bei bloßen Behauptungen "Fälschung". Gerade Kein Vorlieferant gibt die Daten seines Distributors weiter! Also besteht immer - vermutlich besonders häufig - bei Telekommunikationszubehör. Andrerseits reagiert A. nicht auf unzählige Hinweise, dass eine Vielzahl an Firmen aus Samsung, Nokia, Sony, Huawei Zubehör in Mobilfunk-Krause Akku oder SPES Akku umbenennen darf. Auf den Produktfotos sind aber Artikel von Samsung und usw. zu sehen. Diese Kollegen begehen Missbrauch und A. + Hersteller schauen zu. Wer soll das verstehen?
Lux
23.01.2026

Antworten

harter Tobak ...
Ines Gröne
23.01.2026

Antworten

Auch ich habe vermehrt mit Markenrechtsverletzungen seit Einführung der sogenannten amazon-"KI" zu tun. Aktuell betrifft es Sammlerbriefmarken aller deutschen Gebiete, auf denen olympische Ringe abgebildet sind - "Missbrauch von Markenlogos INTERNATIONAL OLYMPIC COMMITTEE)". Auf meine Anfrage beim Bundesministerium für Finanzen wurde mir bestätigt, dass sie verantwortllich für Briefmarken der BRD, aber auch die Verantwortung für DDR und Berlin (West) übernommen haben. Die Antwort des Ministeriums habe ich amazon zugesendet mit dem Ergebnis: Die Marken bleiben gesperrt und ebenso der Markenrechtsverstoß. Also das war für mich unvorstellbar, dass amazon deutsches Recht nicht die "Bohne" interessiert. Hier steht mir noch sehr viel bevor, wenn man mal bedenkt, dass Olympia Winter + Sommer alle 4 Jahre stattgefunden hat und das auch noch in 3 Sammelgebieten. amazon selbst bietet auf eigenen Namen massenhaft Kataloge an, in denen olympische Marken abgebildet sind.
ralf
23.01.2026

Antworten

Und was ist jetzt das Ergebnis? Hat Amazon die Sperrung aufgehoben? Hat der Seller Schadenersatz bekommen und hatte es für den Markenanmelder eine Konsequenz? Der Seller hat Recht bekommen und weiter? Nur dass der Markenanmelder das in Zukunft nicht mehr machen darf, bei diesem Seller?
Redaktion
26.01.2026
Hallo Ralf, im Beschluss ging es zunächst darum, dass eine Sperrung, durch eine Markenrechtsbehauptung nicht (mehr) herbei geführt werden darf. Ob Amazon die Sperrung im Zuge dessen auch wirklich aufgehoben hat, darüber haben wir leider keine Informationen. Auch eine Schadensersatzforderung, wurde in diesem Fall nicht mit verhandelt. Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir natürlich darüber berichten. Viele Grüße die Redaktion