Das ist passiert: YouTuber veröffentlicht Satire-Videos
Der betroffene YouTuber betreibt einen Kanal mit rund 600.000 Abonnent:innen, auf dem er regelmäßig satirisch gemeinte Kurzvideos mit politischen Kommentaren veröffentlicht. Unter seinem Pseudonym versteht er sich als Kunst- und Kultfigur. Im Streit stehen drei Videos, die verschiedene Gerichte als strafbare Beleidigungen (§ 185 StGB) eingestuft haben. Die Videos bestehen aus Collagen aus Nachrichten- und Filmszenen, kombiniert mit eigenen Studioaufnahmen.
In zwei Fällen wurde nach der Einblendung klar erkennbarer Politikerinnen ein Ruf eingeblendet: „Ey, Du kleine Fotze! Ey, Du kleine Fotze, Du dreckige!“ Im dritten Video kommentierte er die Aussage einer weiteren Politikerin zum Thema Migration mit den Worten: „Papperlapapp, die aufgedunsene Dampfnudel, fliegt die ein, wir haben Platz!“ Die Strafgerichte sahen darin gezielte Ehrverletzungen, nicht Satire. Der YouTuber berief sich dagegen auf Kunst- und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und rügte mit seiner Verfassungsbeschwerde eine Verletzung seiner Grundrechte.
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es ist richtig, dass der Antrag auf Unterlassung vom Landgericht Hamburg abgewiesen wurde; in einem anderen Fall wurde aber für die gleiche Bezeichnung eine Strafe wegen Beleidigung verhangen. Der Fall zeigt wunderbar, dass unterschiedliche Gerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wie es in einer Demokratie üblich ist.
Gruß, die Redaktion