Kooperation beendet – Werbung online: Warum Händler jetzt ihre Website prüfen sollten

Veröffentlicht: 24.02.2026
imgAktualisierung: 24.02.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
24.02.2026
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Zwei Männer im Anzug schütteln sich die Hand, ein glühender Riss trennt ihre Hände in der Mitte.
Erstellt mit KI
Das LG Koblenz erklärt die Werbung mit einer beendeten Kooperation für irreführend.


Ein Bootshändler bewarb auf seiner Website Fahrstunden und verwies dabei auf eine Kooperation mit einer Bootsfahrschule. Laut Landgericht Koblenz (Urt. v. 23.12.2025, Az.: 1 HK O 12/25) war die Zusammenarbeit bereits beendet – die Online-Werbung stellte daher eine unzulässige Irreführung dar.

Konsequenzen für Händler

Die Richter stützten sich laut dedr Kanzlei Dr. Bahr auf die Aussage des Geschäftsführers der Fahrschule, wonach die Partnerschaft einige Wochen zuvor endete. Die Darstellung suggerierte weiterhin eine bestehende Kooperation und konnte Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung bewegen, die sie sonst nicht getroffen hätten. Für E-Commerce-Händler gilt: Veraltete Claims zu Kooperationen, Zertifikaten oder Partnern müssen umgehend entfernt werden, sonst drohen Abmahnungen und Unterlassung.

Daher: Beiträge nicht „zur Sicherheit“ als Werbung kennzeichnen

Wer „zur Sicherheit“ alles als Werbung kennzeichnet, sollte wissen: Auch das kann rechtlich problematisch sein. Eine Werbekennzeichnung suggeriert eine geschäftliche Beziehung. Besteht diese tatsächlich nicht, wird eine Kooperation nach außen dargestellt, die es gar nicht gibt. Genau das war im Koblenzer Fall der Knackpunkt: Eine Partnerschaft wurde weiter beworben, obwohl sie beendet war – das ist irreführend.

Übertragen auf Social Media heißt das: Nicht nur die fehlende Kennzeichnung kann abmahnfähig sein, sondern auch eine unzutreffende Kennzeichnung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Art der Kennzeichnung suggeriert, es läge eine Kooperation vor.

„Lieber zu viel als zu wenig“ ist ein schlechter Rat. Kennzeichnungspflichten sind kein Bauchgefühl – sondern eine Frage der tatsächlichen Geschäftsbeziehung.

Veröffentlicht: 24.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 24.02.2026
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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