Der Käuferschutz von Kleinanzeigen soll Verbraucher:innen einen sicheren Kauf ermöglichen, wenn ein gekaufter Artikel nicht versendet wird, von der Beschreibung abweicht, oder es sich um einen anderen Artikel als angegeben handelt. Bei Nutzung des Käuferschutzes müssen Käufer:innen eine gewisse Gebühr an Kleinanzeigen zahlen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht nun gegen Kleinanzeigen vor, da sie der Auffassung ist, die Bedingungen seien nicht transparent genug kommuniziert worden, wie die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung berichtet.
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