Gegen Amazon wurde eine Unterlassungsklage wegen mutmaßlich unzureichender Verbraucherinformationen bei einem Software-Abo eingereicht (Landgericht München I, Az.: 37 O 452/26).
Gegen Amazon wurde eine Unterlassungsklage wegen mutmaßlich unzureichender Verbraucherinformationen bei einem Software-Abo eingereicht (Landgericht München I, Az.: 37 O 452/26).
Beim Verkauf von Software bestehen gesetzliche Informationspflichten, etwa zu den Details von Laufzeitverträgen mit automatischer Verlängerung, aber auch zur Kompatibilität und Funktionsweise digitaler Produkte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Landgericht München I kürzlich Klage gegen Amazon Media EU S.à r.l. eingereicht. Im Fokus steht die Bewerbung eines Softwarenutzungsvertrags auf amazon.de für das Programm „Norton 360 Deluxe 2025“, welches nach einer einjährigen Laufzeit automatisch verlängert wird.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer fehlten in der Werbung wesentliche Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu zählen insbesondere der Preis nach der automatischen Verlängerung des Abonnements sowie die jeweiligen Kündigungsfristen sowohl für die Erstlaufzeit als auch für den anschließenden Verlängerungszeitraum.
Ein Termin zur mündlichen Verhandlung steht bislang noch aus.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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