Klage der deutschen Umwelthilfe: Diese Pflichten haben Händler von Elektrogeräten

Veröffentlicht: 21.10.2024
imgAktualisierung: 21.10.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
21.10.2024
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Elektro-Altgeräte
mrdoomits/ Depositphotos.com
Gerichte urteilen: Online-Händler müssen Altgeräte bei Lieferung abholen. DUH fordert strengere Vorschriften für umweltgerechte Entsorgung.


Seit 2022 müssen Online-Händler:innen beim Verkauf von bestimmten Elektrogeräten die Kundschaft fragen, ob sie ein Altgerät kostenlos zurückgeben wollen. Dieser Abfragepflicht kommen allerdings einige Unternehmen nicht nach, wie nun die Landgerichte Heilbronn, Frankfurt am Main und Landau in der Pfalz feststellten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen Hornbach, Ikea und Lidl geklagt und recht bekommen, wie die DUH in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Verdeckte Tests durch die DUH

Die DUH hat mit verdeckten Tests festgestellt, dass sich viele Online-Händler:innen nicht an die Vorgaben halten. Gegen Lidl, Hornbach und Ikea reichte die Deutsche Umwelthilfe Klage ein und bekam in allen drei Fällen recht.

Die Richter:innen stellten unter anderem klar, dass es nicht ausreichend ist, die Geräte nur in den Filialen zurückzunehmen. Stattdessen muss bei der Online-Bestellung abgefragt werden, ob ein Altgerät zurückgenommen werden soll. Dabei ist es nicht ausreichend, dass die Abholung auf Nachfrage geschieht. 

Für wen gelten die Pflichten?

Online-Händler:innen mit mehr als 400 Quadratmeter Lager- und Versandfläche für Elektro- oder Elektronikgeräte müssen beim Verkauf abfragen, ob ein Altgerät bei der Lieferung kostenlos abgeholt werden soll. Davon betroffen sind Elektrogeräte der Kategorie 1, 2 und 4. Dazu zählen unter anderem Wärmeübertrager wie Kühlschränke, Gefrierschränke sowie Waschmaschinen und Geschirrspüler; außerdem Bildschirme, Monitore und Geräte, die einen Bildschirm mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern haben. 

Neue Pflichten für alle Händler:innen?

Die Deutsche Umwelthilfe fordert nun die Bundesumweltministerin Steffi Lemke dazu auf, das Elektrogesetz nachzubessern. Jeder Online-Shop sollte, unabhängig von seiner Größe, dazu verpflichtet werden, die Kundschaft über die Entsorgung von Altgeräten aufzuklären. Zudem sollten klare Anforderungen bezüglich des Hinweises gemacht werden, so die Forderung der DUH.
 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 21.10.2024
img Letzte Aktualisierung: 21.10.2024
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Rene
26.10.2024

Antworten

Wer haftet dafür, wenn Flüssigkeiten beim Rücktransport der Altare ausläuft und die Umwelt belastet, oder wenn sich ein Mitarbeiter vom Versanddienstleistern an defekter Wäre verletzt, oder bei Akkugräten das Logistikunternehmen brennt. Warum müssen wir Altgeräte durch ganz Deutschland Karren. obwohl es überall Entsorgungsdienste gibt
Frank Wollweber
22.10.2024

Antworten

Hallo, mir war es so, dass es nicht Lager- sondern 400m2 Ladenfläche FÜR SOLCHE ELEKTRO-Artikel sein müssen, d.h. wenn ich 1000m2 habe, reicht das nicht pauschal. Es müssen 400m2 sein, auf der ich Elektro-Artikel solcher Art verkaufe / ausstelle. So hatte es mir zumindest mein Anwalt auch in einem Fall kürzlich bestätigt. Mit freundlichen Grüßen Frank Wollweber
Redaktion
22.10.2024
Hallo Herr Wollweber, sie haben recht, bei den 400 qm muss es sich um Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte handeln. Vielen Dank für den Hinweis, wir haben es im Text noch einmal konkretisiert. Viele Grüße und alles Gute die Redaktion