Seit 2022 müssen Online-Händler:innen beim Verkauf von bestimmten Elektrogeräten die Kundschaft fragen, ob sie ein Altgerät kostenlos zurückgeben wollen. Dieser Abfragepflicht kommen allerdings einige Unternehmen nicht nach, wie nun die Landgerichte Heilbronn, Frankfurt am Main und Landau in der Pfalz feststellten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen Hornbach, Ikea und Lidl geklagt und recht bekommen, wie die DUH in einer Pressemitteilung bekannt gab.
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