KI-Nutzung in Gutachten: Sachverständiger erhält keine Bezahlung

Veröffentlicht: 06.01.2026
imgAktualisierung: 06.01.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
06.01.2026
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Mensch entspannt im Sessel, während ein Roboter mit Gehirn Daten am Computer auswertet; Raum ist unordentlich.
Erstellt mit Gemini
Ein Gericht entschied: Wer KI bei der Gutachtenerstellung ohne Offenlegung einsetzt, riskiert Vergütungsverlust.


Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Darmstadt (Aktenzeichen: 19 O 527/16) hat die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in einem gerichtlichen Gutachten scharf kritisiert. Ein medizinischer Sachverständiger, der ein Gutachten zu kieferchirurgischen Fragestellungen für das Gericht erstellt hatte, wurde nicht entlohnt, da er große Teile seiner Arbeit mithilfe von KI anfertigte, ohne dies offenzulegen.  

Der Sachverständige, ein Professor, reichte das Gutachten wenige Wochen nach seiner Beauftragung ein und stellte dafür knapp 2.400 Euro in Rechnung. Später stellte sich jedoch heraus, dass er nicht selbst an dem Gutachten gearbeitet hatte. Stattdessen sei das Dokument in wesentlichen Teilen von Künstlicher Intelligenz verfasst worden. Außerdem habe der Sachverständige keine persönliche Untersuchung der Patientin durchgeführt.  

Das Landgericht Darmstadt entschied, dass der Einsatz von KI ohne vorherige Offenlegung und persönliche Verantwortung den Anforderungen an ein gerichtliches Gutachten widerspreche. Die Vergütung wurde deshalb auf null reduziert. Die Richter betonten, dass der Sachverständige verpflichtet gewesen wäre, den Einsatz von KI transparent zu machen. Zudem sei unklar, wer tatsächlich die Inhalte des Gutachtens verfasst habe.  

Besonders auffällig war laut Gericht, dass das Gutachten typische Merkmale von KI-generierten Texten aufwies: Häufig wiederholte Satzanfänge, generische Formulierungen und Formatierungsfehler deuteten auf eine maschinelle Erstellung hin. Einige Abschnitte wirkten wie allgemeine Zusammenfassungen, die keinen konkreten Bezug zum Fall hatten.  

Das Gericht stellte klar: „Verwendet ein Sachverständiger bei der Erstellung seines Gutachtens in erheblichem Umfang KI, ohne dies dem Gericht gegenüber zu deklarieren, so kann allein deswegen seine Vergütung auf EUR 0,00 festgesetzt werden.“

Veröffentlicht: 06.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 06.01.2026
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