Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Darmstadt (Aktenzeichen: 19 O 527/16) hat die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in einem gerichtlichen Gutachten scharf kritisiert. Ein medizinischer Sachverständiger, der ein Gutachten zu kieferchirurgischen Fragestellungen für das Gericht erstellt hatte, wurde nicht entlohnt, da er große Teile seiner Arbeit mithilfe von KI anfertigte, ohne dies offenzulegen.
Der Sachverständige, ein Professor, reichte das Gutachten wenige Wochen nach seiner Beauftragung ein und stellte dafür knapp 2.400 Euro in Rechnung. Später stellte sich jedoch heraus, dass er nicht selbst an dem Gutachten gearbeitet hatte. Stattdessen sei das Dokument in wesentlichen Teilen von Künstlicher Intelligenz verfasst worden. Außerdem habe der Sachverständige keine persönliche Untersuchung der Patientin durchgeführt.
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