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KI vor Gericht: 10 wegweisende Entscheidungen für den Online-Handel

Veröffentlicht: 08.05.2026
imgAktualisierung: 08.05.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 4 Min.
08.05.2026
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ca. 4 Min.
Künstliche Intelligenz
agsandrew / Depositphotos.com
Von Haftung bis Urheberrecht: Wir fassen die 10 wichtigsten Urteile für Online-Händler zusammen.

Ist das Training mit geschützten Bildern erlaubt?

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat das Landgericht Hamburg (Az. 310 O 227/23) die Klage eines Fotografen gegen den Verein LAION e.V. abgewiesen. Der Kern des Streits: Darf eine Organisation urheberrechtlich geschützte Bilder aus dem Internet herunterladen, um daraus Trainingsdatensätze für KIs zu erstellen? Das Gericht entschied, dass dies im Rahmen des „Text and Data Mining“ für die wissenschaftliche Forschung zulässig ist.

Freie Bahn für das Training mit Nutzerdaten?

Ein wichtiges Signal für die Social-Media-Welt kommt vom OLG Köln (Az.: 15 UKl 2/25). In einem Eilverfahren entschied das Gericht, dass Meta seine KI-Modelle vorerst mit den öffentlich geteilten Daten volljähriger deutscher Facebook- und Instagram-Nutzer trainieren darf. Die Richter sahen in einer vorläufigen Prüfung keine durchgreifenden datenschutzrechtlichen Bedenken. Das „berechtigte Interesse“ des Unternehmens an der Weiterentwicklung seiner Technologie wurde höher gewichtet als die Datenschutzbedenken, solange die Nutzer über ein Opt-out widersprechen können.

Urheberrecht ade?

Das OLG Düsseldorf (Az. I-20 W 2/26) entschied unter anderem, dass KI-generierte Bilder ohne nachweisbare menschliche Schöpfungshöhe keinen Urheberrechtsschutz genießen. Im konkreten Fall konnte sich eine Fotografin nicht dagegen wehren, dass ein Motiv mithilfe von KI nachgeahmt wurde. Außerdem: Wer Produktfotos oder Grafiken ohne dokumentierte eigene Kreativleistung (wie individuelle Prompts und Auswahlprozesse) von einer KI erstellen lässt, riskiert, dass Wettbewerber diese Bilder legal kopieren können, so das Urteil außerdem.

Logos: Warum Prompting allein keinen Schutz bietet

Wer sein Firmenlogo „mal eben“ per KI generiert, steht rechtlich oft auf dünnem Eis. Auch das Amtsgericht München (Az.: 142 C 9786/25) entschied, dass KI-erzeugte Logos keinen Urheberrechtsschutz genießen. Der Grund: Das Eingeben von Befehlen (Prompts) und selbst iterative Farbanpassungen gelten als handwerkliche Anweisung, nicht als eigene menschliche Schöpfung. Da die KI den Gestaltungsprozess dominiert, kann sich der Nutzer nicht gegen Nachahmer wehren, die das Logo einfach kopieren. Ein KI-Logo kann durch eine offizielle Markeneintragung dennoch geschützt werden.

KI als Erfinder? Der BGH setzt auf menschliche Schöpfung

In einer Grundsatzentscheidung zum Patentrecht hat der Bundesgerichtshof (Az. X ZB 5/22) klargestellt, dass eine Künstliche Intelligenz nicht als Erfinder im Sinne des Patentgesetzes (§ 37 Abs. 1 PatG) benannt werden kann. Das Gericht wies die Anmeldung des KI-Systems „DABUS“ ab und betonte, dass der Erfinderstatus zwingend eine natürliche Person voraussetzt. Auch wenn eine KI eine technische Innovation autonom generiert, bleibt der Patentschutz an den menschlichen Schöpfer gebunden.

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Haftungsfalle KI: Warum Disclaimer nicht vor Falschaussagen schützen

Unternehmen haften voll für fehlerhafte KI-generierte Inhalte, selbst wenn Haftungsausschlüsse in den AGB stehen. Das Landgericht Kiel (Az.: 6 O 151/23) urteilte, dass KI-Inhalte als Eigenleistung des Betreibers gelten. Ein Fall betraf eine Falschmeldung über die Löschung eines Unternehmens. Online-Händler müssen daher KI-generierte Texte (z.B. Produktbeschreibungen) oder Chat-Inhalte sorgfältig menschlich prüfen, um kostspielige Unterlassungsansprüche durch technische Fehler zu vermeiden.

4.000 Euro Strafe für KI-Stimmklon

Dass auch die Akustik rechtlich geschützt ist, zeigt ein Urteil des Landgerichts Berlin II (Az.: 2 O 202/24). Ein YouTuber wurde dazu verurteilt, 4.000 Euro Schadensersatz an den Synchronsprecher Manfred Lehmann (bekannt als deutsche Stimme von Bruce Willis) zu zahlen. Er hatte ein KI-Tool genutzt, um Lehmanns markante Stimme für seine Videos zu klonen. Das Gericht entschied, dass ein solcher KI-Stimmklon wie eine menschliche Imitation zu bewerten ist und das „Recht an der eigenen Stimme“ verletzt.

GEMA-Sieg gegen OpenAI

Die Verwertungsgesellschaft GEMA setzte sich erfolgreich gegen OpenAI durch, da ChatGPT urheberrechtlich geschützte Songtexte fast wortgetreu wiedergab. Das Gericht folgte der Argumentation, dass die KI diese Inhalte nicht bloß „lernt“, sondern durch sogenannte Memorisierung dauerhaft speichert, was eine unzulässige Vervielfältigung darstellt.

Null Euro Honorar: Wenn die KI das Gutachten schreibt

Dass Bequemlichkeit bei der KI-Nutzung unangenehm werden kann, zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az.: 19 O 527/16). Ein medizinischer Sachverständiger verlor seinen kompletten Vergütungsanspruch, weil er sein Gutachten maßgeblich von einer KI verfassen ließ, ohne dies offenzulegen. Da der Text typische KI-Merkmale wie repetitive Satzanfänge und generische Phrasen aufwies und zudem keine persönliche Untersuchung stattfand, verweigerte das Gericht die Zahlung.

ChatGPT im Büro: Hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht?

Das Arbeitsgericht Hamburg (Az.: 24 BVGa 1/24) befasste sich mit der Frage, ob ein Betriebsrat die Einführung von ChatGPT im Unternehmen blockieren kann. Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden: Erlaubt ein Arbeitgeber die Nutzung von ChatGPT über private Accounts und gibt dafür Regeln vor, muss der Betriebsrat nicht zustimmen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 08.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 08.05.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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