Manfred Lehmann, bekannt als deutsche Stimme von Bruce Willis, hat vor dem Landgericht Berlin II (Urteil vom 20.08.2025, Aktenzeichen: 2 O 202/24) einen wichtigen Sieg errungen. Ein YouTuber hatte mithilfe einer KI ein Voiceover erstellt, das Lehmanns Stimme täuschend ähnlich klang, und es in zwei Videos verwendet. Der Sprecher sah darin einen Eingriff in sein „Recht an der eigenen Stimme“ und klagte erfolgreich auf Ersatz einer fiktiven Lizenzgebühr.
Das Gericht entschied laut Beck-Aktuell zugunsten des Sprechers: Der Stimmklon sei genauso zu bewerten, als hätte der YouTuber einen Stimmenimitator engagiert. Zuschauerinnen und Zuschauer könnten annehmen, Lehmann habe der Nutzung zugestimmt. Da der Kanal auch kommerzielle Interessen verfolge, sei die Stimmennutzung nicht durch Meinungs- oder Kunstfreiheit gedeckt. Die Lizenzgebühr wurde mit 4.000 Euro für beide Videos angesetzt, da Lehmanns Stimme als die „bestgebuchte Werbestimme Deutschlands“ einen hohen wirtschaftlichen Wert besitzt.
Für die Nutzer:innen von KI-Sound-Tools bedeutet das, dass durch die Verwendung solcher Sounds ein erhebliches Abmahnrisiko entstehen kann.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben