Ein Urteil des AG München (Urteil vom 13.02.2026, Aktenzeichen: 142 C 9786/25) setzt ein klares Zeichen: Logos, die maßgeblich durch generative KI erstellt wurden, sind nicht urheberrechtlich geschützt.
Der Kläger hatte mit Prompts drei KI-Logos erzeugt und online genutzt. Ein Bekannter kopierte sie – der Kläger verlangte Unterlassung und Löschung. Das Gericht wies die Klage ab: Entscheidend sei eine „eigene menschliche schöpferische Entscheidung“.
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