Ein aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf hat weitreichende Konsequenzen für alle, die Produktfotos oder andere Bilder per KI erstellen oder bearbeiten lassen. Wer KI-generierte Bilder nutzt, kann sich im Streitfall kaum noch gegen Nachahmung wehren.
Was war passiert?
Eine Tierfotografin bot professionelle Unterwasserfotos von Hunden an. Ein ehemaliger Kooperationspartner lud eines ihrer Fotos in eine KI-Software hoch und ließ daraus ein neues Bild generieren – das er anschließend auf seiner Website veröffentlichte. Die Fotografin ging dagegen rechtlich vor. Und verlor – in zwei Instanzen.
Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde am 2. April 2026 zurück (Az. I-20 W 2/26).
Die entscheidende Begründung
Das Gericht stellte fest: Das per KI erstellte Bild ist zwar keine zulässige „freie Bearbeitung" des Originalfotos – aber eben auch keine Urheberrechtsverletzung. Warum? Weil das KI-Bild genau die Elemente nicht übernimmt, die urheberrechtlich geschützt sind: Perspektive, Belichtung, Schärfe, Komposition. Übernommen wurde nur das Motiv (ein Hund greift unter Wasser nach einem Spielzeug) – und das Motiv als solches ist gemeinfrei.
Was das für KI-Bilder bedeutet
Noch brisanter ist ein zweiter Aspekt des Urteils, der Online-Händler direkt betrifft: Wer eigene Bilder per KI generiert oder KI-Werkzeuge zur Bildbearbeitung einsetzt, muss nachweisen, dass dabei echte kreative Entscheidungen eines Menschen getroffen wurden – durch individuelle Prompts, gezielte Einstellungen oder einen dokumentierten Auswahlprozess. Gelingt dieser Nachweis nicht, genießt das Bild selbst keinen Urheberrechtsschutz.
Das bedeutet im Klartext: Wer seine Produktbilder einfach per KI generieren lässt und dabei keine nachweisbare eigene kreative Leistung einbringt, kann nicht verhindern, dass Wettbewerber diese Bilder kopieren oder per KI nachahmen lassen.
Was Online-Händler jetzt tun sollten
Wer KI-Tools für Bildmaterial einsetzt, sollte einige Dinge im Blick behalten:
Erstens: Den Entstehungsprozess dokumentieren. Prompts, Zwischenschritte, Auswahlentscheidungen – alles festhalten. Nur wer belegen kann, dass kreative Entscheidungen eines Menschen in das Bild eingeflossen sind, hat im Zweifelsfall eine Chance auf Urheberrechtsschutz. Beachtet werden muss hier aber, dass es dazu noch keine Rechtsprechung gibt. Wann ein KI-Bild urheberrechtlichen Schutz genießt, ist also noch unklar.
Zweitens: Echte Fotografie schützt besser. Klassische Produktfotos, bei denen Perspektive, Licht und Komposition bewusst gewählt wurden, sind urheberrechtlich deutlich robuster als rein KI-generierte Bilder.
Drittens: Auf Wettbewerber vorbereitet sein. Wer ausschließlich auf KI-Bilder setzt, muss damit rechnen, dass Konkurrenten diese Bilder legal nachahmen oder per KI weiterentwickeln – ohne dass dagegen rechtlich vorgegangen werden kann.
Fazit
Das Urteil ist ein deutliches Signal: KI-generierte Bilder ohne nachweisbare menschliche Kreativleistung sind urheberrechtlich schutzlos. Für Online-Händler, die ihren Bildbestand als Wettbewerbsvorteil betrachten, ist das eine ernste Warnung. Wer KI nutzt, sollte das bewusst und dokumentiert tun – oder auf professionelle Fotografie setzen, die rechtlich auf sicherem Boden steht.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Sandra May
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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