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KI-Bilder auf der Website? Dann riskiert ihr euren Urheberrechtsschutz

Veröffentlicht: 21.04.2026
imgAktualisierung: 21.04.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
21.04.2026
img 21.04.2026
ca. 2 Min.
Person mit Kopfhörern bearbeitet Bilder am Monitor; Bildbearbeitungssoftware sichtbar, Arbeitsplatz mit Lampe und Regal im Hintergrund
DragosCondreaW / Depositphotos.com
Ein Urteil stellt klar: KI-generierte Bilder ohne nachweisbare menschliche Kreativleistung genießen keinen Urheberrechtsschutz.


Ein aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf hat weitreichende Konsequenzen für alle, die Produktfotos oder andere Bilder per KI erstellen oder bearbeiten lassen. Wer KI-generierte Bilder nutzt, kann sich im Streitfall kaum noch gegen Nachahmung wehren.

Was war passiert?

Eine Tierfotografin bot professionelle Unterwasserfotos von Hunden an. Ein ehemaliger Kooperationspartner lud eines ihrer Fotos in eine KI-Software hoch und ließ daraus ein neues Bild generieren – das er anschließend auf seiner Website veröffentlichte. Die Fotografin ging dagegen rechtlich vor. Und verlor – in zwei Instanzen.

Hund unter Wasser schnappt nach rotem Ball; links realistisches Foto, rechts KI-Illustration mit Blasen und Rahmen

Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde am 2. April 2026 zurück (Az. I-20 W 2/26).

Die entscheidende Begründung

Das Gericht stellte fest: Das per KI erstellte Bild ist zwar keine zulässige „freie Bearbeitung" des Originalfotos – aber eben auch keine Urheberrechtsverletzung. Warum? Weil das KI-Bild genau die Elemente nicht übernimmt, die urheberrechtlich geschützt sind: Perspektive, Belichtung, Schärfe, Komposition. Übernommen wurde nur das Motiv (ein Hund greift unter Wasser nach einem Spielzeug) – und das Motiv als solches ist gemeinfrei.

Was das für KI-Bilder bedeutet

Noch brisanter ist ein zweiter Aspekt des Urteils, der Online-Händler direkt betrifft: Wer eigene Bilder per KI generiert oder KI-Werkzeuge zur Bildbearbeitung einsetzt, muss nachweisen, dass dabei echte kreative Entscheidungen eines Menschen getroffen wurden – durch individuelle Prompts, gezielte Einstellungen oder einen dokumentierten Auswahlprozess. Gelingt dieser Nachweis nicht, genießt das Bild selbst keinen Urheberrechtsschutz.

Das bedeutet im Klartext: Wer seine Produktbilder einfach per KI generieren lässt und dabei keine nachweisbare eigene kreative Leistung einbringt, kann nicht verhindern, dass Wettbewerber diese Bilder kopieren oder per KI nachahmen lassen.

Was Online-Händler jetzt tun sollten

Wer KI-Tools für Bildmaterial einsetzt, sollte einige Dinge im Blick behalten:

Erstens: Den Entstehungsprozess dokumentieren. Prompts, Zwischenschritte, Auswahlentscheidungen – alles festhalten. Nur wer belegen kann, dass kreative Entscheidungen eines Menschen in das Bild eingeflossen sind, hat im Zweifelsfall eine Chance auf Urheberrechtsschutz. Beachtet werden muss hier aber, dass es dazu noch keine Rechtsprechung gibt. Wann ein KI-Bild urheberrechtlichen Schutz genießt, ist also noch unklar.

Zweitens: Echte Fotografie schützt besser. Klassische Produktfotos, bei denen Perspektive, Licht und Komposition bewusst gewählt wurden, sind urheberrechtlich deutlich robuster als rein KI-generierte Bilder.

Drittens: Auf Wettbewerber vorbereitet sein. Wer ausschließlich auf KI-Bilder setzt, muss damit rechnen, dass Konkurrenten diese Bilder legal nachahmen oder per KI weiterentwickeln – ohne dass dagegen rechtlich vorgegangen werden kann.

Fazit

Das Urteil ist ein deutliches Signal: KI-generierte Bilder ohne nachweisbare menschliche Kreativleistung sind urheberrechtlich schutzlos. Für Online-Händler, die ihren Bildbestand als Wettbewerbsvorteil betrachten, ist das eine ernste Warnung. Wer KI nutzt, sollte das bewusst und dokumentiert tun – oder auf professionelle Fotografie setzen, die rechtlich auf sicherem Boden steht.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 21.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 21.04.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Robert Flachenäcker
23.04.2026

Antworten

Was bei dem Artikel sicher ausbleibt ist der Aspekt, dass derjenige, der das Bild in eine KI hochgeladen hatte, dafür wohl keine Lizenz hatte. Auch wenn das KI Bild keinen Urheberrechtsschutz genießt (was ich ok finde), so dürfte dennoch eine unlizenzierte Verwendung des Originals durchs Hochladen in eine KI vorliegen. Ich müsste mich sehr täuschen, wenn das nicht abmahnfähig wäre (außer, die Fotografin hat sehr schlecht lizenziert).
ralf
22.04.2026

Antworten

Hier hat das Gericht absolut richtig entschieden. Denn: Wenn ein KI Bild kein Urheberechtschutz genießt, dann kann es unmöglich auch eins verletzen. Man kann ja nicht der Urheber sein, wenn es keinen Urheberrecht gibt. Folglich war derjenige der das Hundebild mit KI erstellt hat, kein Urheber. Das ist ja die Begründung warum ja KI Bilder nicht geschützt sind. Im Prinzip ist es quatsch, da ein echtes Foto eigentlich wenig Kunst hat. Ich drücke auf einen Knopf und habe somit ein Bild mit Urheberecht erschaffen. Warum ein Knopfdruck mehr Kunst ist als ein KI Prompt entzieht sich meiner Kenntnis, aber wenn es so ist, dann ist das Gerichtsurteil logisch. Wie sieht das eigentlich mit der menschlichen Kreativleistung bei Fotos aus? Ich mache mit dem Handy ein 08/15 Foto von meinem unaufgeräumten Schreibtisch. Bei Fotos wurde bisher nie nach einer menschlichen Kreativleistung gefragt. Egal was und wie man fotografiert, genießt es immer Urheberecht. Was ist da jetzt der Unterschied? Korrekt wäre: Egal wie ein Bild erstellt wird, ob durch eine Kamera, Pinsel, oder KI, es ist alles nur ein Werkzeug mit der ein Bild erstellt wird oder die Kreativität umgesetzt wird. Wobei die Kamera meinens achten die geringste Kreativleistung erbringt, da diese ja nur etwas einfängt, aber selber nicht wirklich was erstellt. Aber bedenklich ist, das man Kreativität nur auf klassiche Werkzeuge begrenzen will. Man stelle sich vor, man hätte nach der Erfindung der Kamera gesagt, dass nur Ölgemälde und mit Pinsel und Stiften erstellte Werke Urheberechtschutz genießen, weil eine Kamera keine menschliche Kreativleistung hat. Für die Zukunft könnte dies bedeuten, dass das Urheberecht ausstirbt. Denn wie die Kamera handgemalte Porträts verdängte, wird die KI die Kamera verdrängen. Der Unterschied ist der, dass der Urheberechtschutz wohl mit der Kamera untergeht.