Ein Zusatz zum Bestellbutton kann die gesetzlich vorgeschriebene Warnfunktion aushebeln – das hat das OLG Celle klargestellt (Beschl. v. 29.05.2026, Az.: 13 U 21/26).
Ein Anbieter von Online-Seminaren beschriftete seinen finalen Bestellbutton mit „Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung“. Ein Verbraucherschutzverband klagte – und bekam vor dem LG Hildesheim sowie in der Berufung vor dem OLG Celle recht.
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