Zwei Ärzte aus Recklinghausen, die auf Social Media als Dr. Rick und Dr. Nick bekannt sind, dürfen nicht mehr mit Vorher-Nachher-Bildern werben, wie der BGH entschieden hat. Auch minimale Eingriffe zählen als Schönheitsoperation. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbietet eine vergleichende Werbung dieser Eingriffe. Die Verbraucherzentrale NRW klagte gegen die sogenannten MedFluencer und bekam vor der BGH nun recht, wie beck-aktuell berichtete.
Was ist ein operativ-chirurgischer Eingriff?
Der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ab wann es sich um einen operativ-chirurgischen Eingriff handelt. Bei den Eingriffen, die die Ärzte vornahmen, wurde der Körper nicht mit einem Skalpell geöffnet, wie bei einer klassischen Operation. Stattdessen wurde mit einer Kanüle Hyaluronsäure unter die Haut gespritzt.
Der BGH legte den Begriff des operativ-chirurgischen Eingriffs allerdings weit aus, sodass ein Werbeverbot hier in Betracht kam. Das HWG sei dazu bestimmt, „unsachliche Einflüsse durch potentiell suggestive und irreführende Werbung für medizinisch nicht notwendige Eingriffe zurückzudrängen, die Entscheidungsfreiheit betroffener Personen zu schützen und zu vermeiden, dass sich diese Personen unnötigen Risiken aussetzen, die ihre Gesundheit gefährden können“, begründete der BGH seine Entscheidung, die Werbung zu untersagen.
Zahlreiche Fragen bleiben offen
Durch das Urteil sind Vorher-Nachher-Bilder mit Unterspritzungen nicht erlaubt. Bei zahlreichen weiteren Eingriffen bleibt allerdings offen, ob sie unter das Werbeverbot fallen, etwa Microneedling, oder eine Lasertherapie. Wo genau die Grenze gezogen wird, ergibt sich möglicherweise aus den Entscheidungsgründen des BGH. Diese wurden bisher noch nicht veröffentlicht.
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Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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